Minijobs
Ausweg aus der Schwarzarbeit
Haushaltsnahe Dienste gelten gemeinhin als mögliches Auffangbecken für Arbeitssuchende, die keine fundierte Ausbildung vorweisen können. Davon gibt es genügend. Immerhin beträgt die Arbeitslosenquote der Geringqualifizierten über 20 Prozent.
Viele Haushalte wollen jedoch nicht in die Rolle des klassischen Arbeitgebers schlüpfen, weil sie die damit verbundene Abgabenlast und den bürokratischen Aufwand scheuen. Schwarzarbeit ist die Folge.
Durch die Minijob-Reform im Jahr 2003 kam hier jedoch Bewegung ins Spiel. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten fallen seitdem geringere Pauschalbeiträge für Sozialversicherung und Steuern an als bei Minijobs in der gewerblichen Wirtschaft. Allgemein üblich sind Abgaben von 30 Prozent. Privathaushalte bezahlen dagegen nur 12 Prozent. Zudem kann der private Arbeitgeber im Jahr 10 Prozent der Arbeitskosten, höchstens aber 510 Euro, von der Steuer absetzen.
Private Haushalte müssen des Weiteren nur noch den Beginn und das Ende der Beschäftigung an die Minijob-Zentrale melden (Haushaltsscheckverfahren). Fällige Beiträge werden dann einfach vom Konto abgebucht. Seit Kurzem kassiert die Minijob-Zentrale der Einfachheit halber auch die Beiträge zur Unfallversicherung.
Für die Jobber ist ist die Dienstleistungstätigkeit im Haushalt ebenfalls attraktiv, da sie selbst keine Steuern und Sozialabgaben dafür zahlen müssen. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Zahl der Minijobber in Privathaushalten seit Mitte 2003 mehr als vervierfacht.
Viele Haushalte wollen jedoch nicht in die Rolle des klassischen Arbeitgebers schlüpfen, weil sie die damit verbundene Abgabenlast und den bürokratischen Aufwand scheuen. Schwarzarbeit ist die Folge.
Durch die Minijob-Reform im Jahr 2003 kam hier jedoch Bewegung ins Spiel. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten fallen seitdem geringere Pauschalbeiträge für Sozialversicherung und Steuern an als bei Minijobs in der gewerblichen Wirtschaft. Allgemein üblich sind Abgaben von 30 Prozent. Privathaushalte bezahlen dagegen nur 12 Prozent. Zudem kann der private Arbeitgeber im Jahr 10 Prozent der Arbeitskosten, höchstens aber 510 Euro, von der Steuer absetzen.
Private Haushalte müssen des Weiteren nur noch den Beginn und das Ende der Beschäftigung an die Minijob-Zentrale melden (Haushaltsscheckverfahren). Fällige Beiträge werden dann einfach vom Konto abgebucht. Seit Kurzem kassiert die Minijob-Zentrale der Einfachheit halber auch die Beiträge zur Unfallversicherung.
Für die Jobber ist ist die Dienstleistungstätigkeit im Haushalt ebenfalls attraktiv, da sie selbst keine Steuern und Sozialabgaben dafür zahlen müssen. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Zahl der Minijobber in Privathaushalten seit Mitte 2003 mehr als vervierfacht.
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