(PM) Eibenstock, 16.07.2015 - Das wird einige Mieter in Eibenstock und der übrigen Bundesrepublik freuen: Starre Renovierungsklauseln (alle 5 Jahre Wohnzimmer, 2 Jahre Küche, etc.) in Formularmietverträgen sind unwirksam, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden.
Diese Rechtsprechung setzte er nun fort, indem er auch eine Renovierungsklausel für unangemessen erachtet, die eine Renovierung der Wohnung bei Auszug vorsieht, wenn die Mietwohnung bei Anmietung keinen renovierten Anschein gemacht hatte.
BGH, Urteil vom 18.03.2015, Az. VIII ZR 185/14