(PM) Essen, 25.11.2010 - Seit etwa Anfang November häufen sich Anrufe ratsuchender Konsumenten beim Verbraucherdienst e.V. zum Thema Abo-Verträge. Es handelt sich um Zeitschriften-Verträge zum Beispiel des Hauses PVZ und anderen Abo-Verwaltern. Die Abo-Verträge werden zum Teil von Werbern unabhängiger Zulieferfirmen auf der Straße angeboten. Die fragenden Anrufer berichten, dass die Werber ausgefallene Verkaufsargumente bringen. (siehe auch Bericht des Verbraucherdienst e.V. vom 13.06.2010
www.verbraucherdienst.com/aktuelles/verbraucherdienst-aktuelles-details.php?id=98).
Die Verbraucher sagen weiter aus, dass sie im Vertrauen auf diese Zusagen, den Abonnementvertrag unterschreiben. In dem Fall ist dieser Vertrag wirksam. Teilweise sind diese Zusagen nach Angaben dieser Verbraucher im Vertrag nicht enthalten.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Verbraucher ohne eine vertragliche Regelung Anspruch auf diese zugesagten Leistungen haben. Grundsätzlich besteht ein wirksamer Anspruch, wenn dieser aus dem schriftlichen Vertrag hervorgeht. Ansprüche aus mündlichen Zusagen sind schwer nachweisbar.
Verbraucherdienst e.V. empfiehlt daher
1.… achten Sie auf Ihr Widerrufsrecht.
2.… achten Sie darauf, dass alle im Gespräch angebotenen Vorteile inkl. der Widerrufsbelehrung auf der Seite festgehalten sind, auf die Sie Ihre Unterschrift setzen.
3.… lassen Sie sich Namen und Anschrift des Werbers geben mittels Einsicht in dessen Ausweispapiere.
4.… geben Sie keine Bankdaten heraus.
5.… achten Sie auf vorhandene Kontaktdaten im Vertrag für Ihre Rückfragen oder Widerruf.
6. … lassen Sie sich ein Exemplar des Vertrags aushändigen für Ihre Unterlagen
Viele Verbraucher, die sich in den vergangenen Tagen an Verbraucherdienst e.V. wandten, berichteten, dass die Lieferung der Zeitschriften bzw. die Zusendung der Vertragsunterlagen sich mehr als zwei Wochen hinzog. Ob dann noch ein Widerruf des Vertrages möglich ist, bleibt offen. Die bessere Alternative scheint der Zeitschriftenerwerb am Kiosk zu sein.