Zeichnungspflicht und zwangsweise Einziehung im Recht der eingetragenen Genossenschaft
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BTR Mecklenburg Schneehagen Rechtsanwaltsgesellschaft
Herr Dr. Reinhard Mecklenburg
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ÜBER BTR RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH BERLIN
BTR Rechtsanwälte: Beratungs- und Treuhand Ring - Treuhänder Ihrer Interessen ist ein eingespieltes Netzwerk aus Rechtsanwälten, Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit den Standorten Berlin, Brandenburg, Frankfurt a.M., München und Stuttgart. Wir verstehen Ihre Anliegen und setzen diese tatkräftig und zielgerichtet um. Wir sind da, wo Sie uns brauchen – in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und durch unser Netzwerk direkt bei Ihnen vor Ort. Mit unserem Kooperationspartner Nexia International sind wir in allen Teilen dieser Welt für Sie vertreten. Bei aller nationalen und internationalen Ausrichtung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, der Kontinuität in der Beratung sicherstellt. Wir freuen uns auf Sie. In Berlin berät Sie die BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin, welche am Standort Berlin ihre Beratungsleistungen hauptsächlich auf die Beratung von land- und forstwirtschaftliche Unternehmen ausrichtet. Hier sind wir für Marktfrucht- und Tierproduktionsbetreibe, für landwirtschaftliche Kooperationen und Agrarfonds sowie für Unternehmen der erneuerbaren Energiebranche tätig. Neben der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen für traditionelle gewerbliche Unternehmen aus Handwerk, Handel und Industrie sind wir seit einiger Zeit als eine von wenigen Berliner Anwaltskanzleien auch auf dem Gebiet der Sportberatung tätig. Darüber hinaus beraten wir schwerpunktmäßig Architekten und Bauherren sowie Hoteliers und Gastronomen in allen Rechtsangelegenheiten. http://www.btr-rechtsanwaelte.de
ÜBER DR. REINHARD MECKLENBURG
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Mecklenburg ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Agrarrecht. Zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten zählen zudem das Gesellschafts- sowie das Insolvenzrecht. Als einer der ersten Fachanwälte im Agrarrecht ist Rechtsanwalt Dr. Reinhard Mecklenburg auf die Rechtsberatung landwirtschaftlicher Betriebe in Fragen des Agrarrechts spezialisiert. Beratungsschwerpunkte bilden hierbei z.B. das Landpacht- und Grundstücksverkehrsrecht. Zudem erhalten landwirtschaftliche Betriebe eine qualifizierte Betreuung in rechtlichen Fragen zu einschlägigen Vorschriften des Genossenschafts- und Gesellschaftsrechtes, des Düngemittel-, Saatgut-, und Sortenschutzrechts, im Naturschutz-, Tierschutz- und Tier- seuchenrecht. Durch langjährige Praxiserfahrung unterstützt Sie Rechtsanwalt Dr. Reinhard Mecklenburg in Genehmigungsverfahren, insbesondere nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz z.B. beim Aus- und Umbau oder der Erweiterung von Stützpunkten, Tierzucht und Mastanlagen sowie Anlagen zur Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe oder auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien. Da das Agrarrecht im immer stärkeren Maße durch europarechtliche Einflüsse geprägt ist, berät Sie Rechtsanwalt Dr. Reinhard Mecklenburg zu allen Fragen des Agrarrechts im Zusammenhang mit neuen EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Das Staatsbeihilfe- und Agrarbeihilferecht bildet ebenso einen Schwerpunkt seiner Beratung wie Probleme nach einem begünstigten Flächenerwerb nach dem Flächenerwerbs- sowie Ausgleichsleistungs- gesetz (EALG). Diesbezüglich unterstützt Sie Rechtsanwalt Dr. Reinhard Mecklenburg gerne auch bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH. Durch seine langjährige Tätigkeit als Liquidator landwirtschaftlicher Betriebe verfügt Rechts- anwalt Dr. Reinhard Mecklenburg darüber hinaus über vertiefte Kenntnisse im Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht. Er berät Ihr Unternehmen in Fragen der Sanierung und Liquidation sowie sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsformen wie der Gründung, Abspaltung oder Verschmelzung. Zu den Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Mecklenburg gehören Landwirte, landwirt- schaftliche Unternehmen und Investoren, mittelständische Unternehmen und Gesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer, Einzelkaufleute sowie Teilnehmer des allgemeinen Wirtschaftsverkehrs.
WEITERE MELDUNGEN DIESES AUTORS
18.01.2013 | Dopingbeichte Lance Armstrong: Rechtliches Kalkül mit Folgen?
http://perspektive-mittelstand.de/Dopingbeichte-Lance-Armstrong-Rechtliches-Kalkuel-mit-Folgen/pressemitteilung/60921.html
08.01.2013 | Obamas Sieg und die Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand
http://perspektive-mittelstand.de/Obamas-Sieg-und-die-Auswirkungen-auf-den-deutschen-Mittelstand/pressemitteilung/58789.html
05.10.2012 | Fortgeltung von Pachtverträgen auch bei gezieltem Landverzicht
http://perspektive-mittelstand.de/Fortgeltung-von-Pachtvertraegen-auch-bei-gezieltem-Landverzicht/pressemitteilung/56633.html
11.09.2012 | EURO-Umstellung: Jetzt!
http://perspektive-mittelstand.de/EURO-Umstellung-Jetzt/pressemitteilung/55966.html
Link zum Pressefach des Autoren
http://perspektive-mittelstand.de/BTR-Rechtsanwaltsgesellschaft-mbH-Berlin/CorporateShowroom/Pressearchiv/11760.html
Link zur Online-Version dieses Beitrags
http://perspektive-mittelstand.de/Zeichnungspflicht-im-Recht-der-eingetragenen-Genossenschaft/pressemitteilung/55780.html