Rentnerin Frau P. ist entsetzt. Sie soll 147,70 Euro für die Nutzung von Erotikwebseiten zahlen. Die 82 Jahre alte Dame verfügt weder über Internetanschluss noch Computer.
(PM) Essen, 09.01.2012 - Rentnerin Frau P. ist entsetzt. Sie soll 147,70 Euro für die Nutzung von Erotikwebseiten zahlen. Die 82 Jahre alte Dame versteht die Zahlungsaufforderung der wecollect GmbH nicht.
Doch die Rentnerin ist Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Essen und hat es daher einfach. Sie sendet die Zahlungsaufforderung der wecollect GmbH direkt zum Verbraucherdienst e.V. und weiß, dass sie sich um nichts weiter kümmern muss. Kurz nach Eintreffen der Zahlungsaufforderung von wecollect wird diese eingehend vom Verein geprüft.
Im Fall der von der wecollect GmbH an die Rentnerin verschickten Zahlungsaufforderung sind Angaben vorhanden, die nicht nachvollziehbar sind.
So zum Beispiel wird als Gläubiger das Unternehmen Webbilling B.V. seitens wecollect angegeben. Rechercheergebnisse des Verbraucherdienst e.V. schliessen Webbilling B.V. als Gläubiger allerdings aus. Eigentlicher Gläubiger ist adultfriendfinder.net. Dies ist ein Anbieter für Erotikwebseiten, zu denen User nur über das Internet Zugang erlangen können.
Rentnerin P. verfügt nun weder über einen Internetanschluss, noch einen Computer oder Computerkenntnisse. Einzige Verbindung zur Aussenwelt ist ein Telefonanschluss, auf den die 82-jährige Rentnerin auch dringend angewiesen ist – sie kann das Haus ohne Betreuung nicht verlassen. Die ganze Story zu wecollect und Webbilling B.V. lesen
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