Keine Mietvertragsaufhebung durch schlüssiges Verhalten bei einvernehmlicher, vorzeitiger Wohnungsrückgabe mit Schlüsselübergabe.
(PM) Düsseldorf, 04.04.2016 - In der vorzeitigen Wohnungsabnahme und gleichzeitigen Übergabe sämtlicher Schlüssel ist nicht der Abschluss eines konkludenten Mietaufhebungsvertrags zu sehen. Der Vermieter müsste durch sein Verhalten einen Vertragswillen für einen Mietaufhebungsvertrags zum Ausdruck bringen. Davon kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Vermieter zeigt, dass er gleichzeitig seine Ansprüche aus dem Mietverhältnis endgültig regeln und das Mietverhältnis damit beenden möchte.
LG Wuppertal, Urteil vom 05.11.2015 – 9 S 69/15