Pflegeversicherung gewährt bis zu 2557 Euro pro Pflegeperson
(PM) Harham, 11.12.2013 - Um allen Menschen mit Behinderung – unabhängig ihrer Vermögensverhältnisse – ein barrierefreies Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, bieten diverse Träger Zuschuss- und Fördermöglichkeiten an. „Wer sich im kommenden Jahr einen Treppenlift anschaffen möchte, sollte sich rechtzeitig über die vorhandenen Möglichkeiten informieren“, darauf macht Treppenlift-Experte Christian Biller aus Malching im Landkreis Passau aufmerksam.
Die Wohnraumförderung
So fördert der Freistaat Bayern im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms Baumaßnahmen zur Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung. Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für bestehende Miet- oder Eigentumswohnungen. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen bis maximal 10.000 Euro je Wohnung, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Die betroffenen Haushalte dürfen gesetzlich festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, die sich individuell nach der Größe des Haushaltes und weiteren persönlichen Verhältnissen richtet. Wichtig: Der Antrag ist vor Beginn der Umbaumaßnahmen oder dem Kauf zu stellen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hilft beim Abbau von Barrieren im eigenen Zuhause. „Ab einer Investitionssumme von mindestens 6.000 Euro kann ein Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit gewährt werden“, erklärt Christian Biller. Ausführliche Informationen dazu gibt es im Programm der KfW „Altersgerecht umbauen“, welches nicht nur von Hauseigentümern, sondern auch von Mietern genutzt werden kann.
Die Pflegeversicherung
Wichtigste Voraussetzung für eine Förderung ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Die Pflegeversicherung, angegliedert an die Krankenkasse, kann so einen Zuschuss von bis zu 2.557 Euro pro Pflegeperson gewähren. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann sich diese Unterstützung vervielfachen. Der Antrag auf einen Zuschuss kann kurz und formlos sein. „Diese Mittel bekommt man sowohl beim Kauf von Treppenliften, als auch bei der Miete oder Finanzierung“, erklärt Christian Biller. Auch hier ist es entscheidend, dass die Genehmigung der Pflegekasse vor Beginn der Bauarbeiten vorliegt. Andernfalls werden die Zuschüsse nicht gewährt. Eine ärztliche Verordnung ist dagegen nicht erforderlich.
Steuerliche Absetzbarkeit
Mieter und Besitzer einer Immobilie können die Anschaffung eines Treppenliftes auch steuerlich absetzen und die Aufwendungen als „außergewöhnliche Belastung" berücksichtigen. Die Steuerersparnis richtet sich individuell nach den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen.
Weitere Träger
Ist eine Behinderung die Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls, ist die Berufsgenossenschaft eine wichtige Anlaufstelle. Bei Fremdverschulden können das Versorgungsamt oder die gegnerische Haftpflichtversicherung zuständig sein. Für Kriegsopfer und bei Wehrdienstverletzungen zeichnen sich die Hauptfürsorgestelle oder der Landeswohlfahrtsverband zuständig. Zudem gibt es viele Stiftungen, die einen Zuschuss sowohl für Kinder als auch Erwachsene geben.
Weitere Informationen hält Christian Biller vom Aufzugdienst Rottal unter der Telefonnummer 08533 / 91848 – 0 bereit. Email: info@aufzugdienst-rottal.de