(PM) Berlin, 11.01.2011 - Die Kosten für nicht anerkannte medizinische Therapien können von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Behandlung für einen schwer Erkrankten die letzte Hoffnung darstellt. Nach am Dienstag vorab veröffentlichten Angaben der Verbraucherzeitschrift „Guter Rat“ (Februar-Ausgabe, Heft 2/2011) darf das Finanzamt einen entsprechenden Antrag in der Steuererklärung nicht zurückweisen. Die Kosten der Therapien seien für die Erkrankten außergewöhnliche Belastungen und somit steuerlich zu berücksichtigen, heißt es unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Einzige Voraussetzung für den Steuernachlass ist den Angaben zufolge, dass die Behandlung des sterbenskranken Patienten von einem Arzt vorgenommen wurde.