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Pressemitteilung

Schiedsgerichtsverfahren kann Zeit und Kosten sparen

Schiedsgerichtsverfahren oder Mediation können sinnvolle Alternativen zu oft langwierigen Verhandlungen vor staatlichen Gerichten sein. Auf diese Weise können häufig Zeit und Kosten gespart werden.
(PM) Köln, 22.11.2016 - Bei Rechtstreitigkeiten sind die beteiligten Parteien in der Regel an einer zügigen und vertrauensvollen Beilegung der juristischen Auseinandersetzung interessiert. Verfahren vor staatlichen Gerichten sind aber häufig zeitintensiv und erfordern ggfs. den Weg durch die Instanzen, bevor er zu einem rechtskräftigen Urteil kommt. Da viele Verfahren auch öffentlich stattfinden, kann zudem das Image der Streitparteien leiden. Daher etablieren sich alternative Formen der Streiterledigung wie Schiedsgerichtsverfahren oder Mediation.

Die international agierende Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte vertritt ihre Mandantschaft auch in solchen alternativen Streiterledigungen. Um die Interessen der Mandantschaft in Schiedsgerichtsverfahren oder anderen alternativen Verfahrensformen optimal nachkommen zu können, ist sie dem eingetragenen Verein Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, kurz DIS, beigetreten.

Die zügige Beilegung eines Rechtsstreits liegt naturgemäß im Interesse der streitenden Parteien, um Rechtssicherheit zu erhalten. Besonders für Unternehmen ist dies eine notwendige Voraussetzung, um weiter agieren und sich auch rechtlich auf sicheren Parkett bewegen zu können. Juristische Auseinandersetzungen lassen sich dabei nicht zur Gänze vermeiden. Damit die Beilegung nicht mehr Zeit als nötig in Anspruch nimmt und keine überflüssigen Kosten produziert, bietet sich die Schiedsgerichtsbarkeit an. Schiedsgerichtsverfahren können zwischen den Parteien vereinbart werden und der Schiedsspruch entfaltet die gleiche rechtliche Binding wie ein Gerichtsurteil. Gerade bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten kann der Schiedsspruch sogar eine größere Wirkung erzielen als das Urteil eines nationalen Gerichts. Denn mehr als 150 Staaten haben bislang das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche im Ausland unterzeichnet. Damit lässt sich der Schiedsspruch eines Schiedsgerichts im Ausland in der Regel leichter durchsetzen als das Urteil eines staatlichen Gerichts.

Weitere Vorteile eines Schiedsgerichtsverfahren liegen in der größeren Flexibilität. So können Gerichtsstand und Verhandlungssprache zwischen den Parteien vereinbart werden. Ebenso kann abgesprochen werden, welches nationale Recht angewendet werden soll. Ein "Heimvorteil" für eine Partei wird damit ausgeschlossen. Gleichzeitig wird der Schiedsspruch in der Regel schneller gesprochen als ein Gerichtsurteil.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.grprainer.com/
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