(PM) Essen, 28.09.2012 - Erstmalig berichtete der Verein für Verbraucherschutz im November 2010 über die Aktie Northwest Oil & Gas Trading Co. Inc. Es ging um den Verdacht der Kursmanipulation und des Betrugs im Rahmen des Vertriebs der NWO-Aktie. (Siehe Artikel
bit.ly/Olwlz1). Nur wenige Monate später, im Januar 2011, berichtete Verbraucherdienst e.V. ergänzend:
“Nach den Informationen, die dem Verein durch einen Betroffenen weitergeleitet worden sind, wurden sogar mehrere so genannte Vertriebsbüros unter anderem in Düsseldorf eröffnet. Diverse bereits einschlägig bekannte Telefonverkäufer und Verkaufsleiter trieben von diesen Büros aus den Aktienverkauf voran. Die Telefonverkäufer bedienten sich verschiedenster Alias-Namen, um gutgläubige Anleger zu ködern.“ (Siehe
bit.ly/RGcIAp).
Der Verein für aktiven Verbraucherschutz Verbraucherdienst e.V. Essen rief betroffene Anleger zusätzlich auf sich zu melden. Diesem Aufruf folgten viele Anleger, die in die Northwest Oil + Gas Aktie investiert hatten. Nun gibt es ein erstes Schadensersatzurteil zur NWO-Aktie für ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Die Gegenseite legte Berufung gegen das Urteil ein, eine Begründung liegt nach Kenntnisstand des Verbraucherdienst e.V. nicht vor.