Unter bestimmten Umständen ist ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenkasse sinnvoll.
(PM) München, 15.01.2014 - Angestellte können unter bestimmten Bedingungen von einer privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, etwa bei Arbeitslosigkeit oder bei Unterschreiten der voraussichtlich 2014 gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 53.550 Euro brutto. Für Personen, die bereits vor 2003 in einer PKV versichert waren, liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Jahresbruttogehalt von 48.600 Euro, wer darunterliegt, darf also wechseln. „Interessant kann die Rückkehr in die GKV vor allem für Familien mit zwei oder mehr Kindern sein“, so Florian Regenfelder, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Ecovis. Denn privat Versicherte müssen im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten für jedes Kind einen eigenen Beitrag entrichten. Vor diesem Hintergrund könnten Versicherte viel Geld sparen, wenn sie ihre Arbeitszeit und damit ihr Jahreseinkommen so reduzierten, dass ein Wechsel in die GKV möglich sei, so Regenfelder. Wer jedoch die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten hat, kann in der Regel nicht in eine gesetzliche Kasse zurück.