In Deutschland werden jeden Tag mehrere hundert Anträge auf eine Pflegestufe bzw. Feststellung einer Pflegebedürftigkeit abgelehnt.
(PM) Essen, 12.01.2012 - Sicher werden viele dieser Anträge zu Recht abgelehnt - sehr viele allerdings auch zu Unrecht, was sich gleichermaßen auf beantragte Höherstufungen einer Pflegestufe bezieht.
Ein Beispiel: Die Ehefrau pflegt den kranken Partner, aus gesundheitlichen bzw. körperlichen Gründen wird die Pflege des Partners für die Ehefrau zuviel. Der Hausarzt rät nun zum Beispiel die Anerkennung Pflegestufe (1 - 3) zu beantragen.
Entscheidend ist das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung = MDK), das im Auftrag der Pflegeversicherung erstellt wird. Viele, insbesondere ältere Menschen, schämen sich ihrer Erkrankung. Sie wollen bei der Begutachtung unbedingt zeigen, wie wenig Hilfe sie benötigen. Dies wirkt einer realistischen Beurteilung der tatsächlichen körperlichen Einschränkungen seitens des Medizinischen Dienstes entgegen. Im Ergebnis fällt die Beurteilung entsprechend aus.
Der gestellte Antrag wird abgeschmettert, bestenfalls eine zu niedrige Pflegestufe genehmigt. In einem Prozess kann und wird sich die Versicherung immer auf die Angaben des Pflegebedürftigen stützen.
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