Fachartikel, 09.02.2009
Perspektive Mittelstand
Personalmanagement
Effekte des Konjunkturpakets II für Arbeitgeber
In dieser Woche, am 13.2., wird der Bundesrat das Konjunkturpaket II beschließen. (Sollte man sich wider Erwarten nicht einig werden, ist gleich für die kommende Woche ein Ersatztermin vereinbart). Ein Überblick gibt Aufschluss, was sich im Zuge dessen für Sie als Arbeitgeber alles ändert.
Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinkt ab 1.7.2009

Der zum 1.1.2009 erhöhte Beitrag zur GKV wird zum 1.7.2009 von 15,5 % auf 14,9 % gesenkt. Die Entlastung wirkt sich in gleicher Höhe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus. Die Mehrbelastung von 0,9 % für Ihre Arbeitnehmer bleibt aber, sie wird also nicht, wie eigentlich angedacht entfallen.

Arbeitslosenversicherung: Beitrag bleibt über 2010 hinaus bei 2,8 %

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt trotz der Konjunkturkrise bei 2,8 %. Sollte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den Beitragseinnahmen nicht auskommen, wird der Staat einen Ausgleich vornehmen. Dann aber wohl leider über Steuergelder – böswillig könnte man hier von Augenwischerei sprechen. Aber wer wollte sich schon Böswilligkeit unterstellen lassen.  Ursprünglich war geplant den Beitrag zum 1.7.2010 von derzeit 2,8 % auf 3,0 % anzuheben.

Kurzarbeit: Arbeitgeber werden entlastet

Müssen Arbeitgeber Kurzarbeit fahren, werden sie zur Hälfte von den Sozialversicherungsbeiträgen für die Beschäftigen entlastet. Bislang müssen sie diese allein tragen. Die Bundesagentur wird nun die Hälfte übernehmen.

Tipp: Wenn Sie und Ihre Mitarbeiter die Zeiten der Kurzarbeit zur beruflichen Weiterqualifizierung Ihrer Arbeitnehmer nutzen, erhalten Sie die Sozialversicherungsbeiträge sogar in voller Höhe erstattet.

Zeitarbeit: Bildung wird groß geschrieben

Die Bundesagentur wird außerdem für die Qualifikation von Zeitarbeitern zusätzliche Mittel bereitstellen. Zudem soll bis Ende Januar ein Gesetzgebungsverfahren gestartet werden, mit dem für die Zeitarbeitsbranche über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein verbindlicher Mindestlohn festgelegt wird.

Anhebung des Grundfreibetrags

Jede einkommensteuerpflichtige Person in Deutschland hat gemäß des Einkommensteuerrechts Anspruch auf einen Grundfreibetrag. Niedrige Einkommen sollen nicht von Steuern belastet werden. Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1.1.2009 um 170 € auf 7.834 €. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 steigt der Grundfreibetrag auf 8.004 €.

Senkung des Eingangssteuersatzes

Daneben wird der Eingangssteuersatz ab Januar 2009 um einen Punkt auf 14 % gesenkt. Ein Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 30.000 € wird so im Monat um 15,50 € entlastet. Gewinner sind die Geringverdiener mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 8.000 und 12.000 €.

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Informationsdienst
Praktisches Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrechtliche Fragen gehen heute jeden an, der im Unternehmen Verantwortung trägt. Denn ein falsches Wort, eine rechtliche Fehlentscheidung kann teure Folgen haben!  Da ist nur ein Haken: Heute erworbenes Wissen ist womöglich morgen schon wieder überholt. Denn was im Arbeitsrecht Recht ist, wird maßgeblich auch durch die Gerichte bestimmt – und die hatten im vergangenen Jahr weit über 630.000 Verfahren auf dem Tisch! Der aktuelle Informationsdienst für Arbeitgeber und Personalverantwortliche informiert über alle neuen Urteile und Gesetze im Arbeitsrecht.

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