Wohnen Vermieter und Mieter im selben Zweifamilienhaus besteht kein Kündigungsschutz.
(PM) Düsseldorf, 03.03.2016 - Eine Einliegerwohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen kann vom Vermieter gemäß § 573a BGB ohne besonderen Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist gilt. Natürlich kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn hierzu ein allgemeiner fristloser Kündigungsgrund vorliegt. Das ist der Fall, wenn der Mieter seine Miete zweimal nicht gezahlt hat oder eine besonders erhebliche Pflichtverletzung des Mietvertrags vorliegt.