Pressemitteilung, 20.12.2016 - 09:54 Uhr
Perspektive Mittelstand
Markenrecht: Streit um Markenschutz eines Schokoriegels
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form eines Schokoriegels als Unionsmarke eingetragen bleiben darf.
(PM) Köln, 20.12.2016 - Zwei Hersteller von Süßwaren streiten sich darüber, ob die Form eines bestimmten Schokoriegels als Marke geschützt sein kann. Ein Hersteller hatte die spezifische Form als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereits im Jahr 2002 angemeldet. Das Amt trug sie 2006 als Unionsmarke ein. Wieder ein Jahr später beantragte ein Konkurrent die Nichtigerklärung der Marke. Das EUIPO wies den Antrag zurück, da die Marke in der EU aufgrund ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe.Diese Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 15. Dezember 2016 aufgehoben (Az.: T-112/13). Das Gericht führte aus, dass es notwendig sei, den Nachweis der durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft für alle betroffenen Mitgliedsstaaten in der EU zu erbringen. Dieser Nachweis sei aber nur für einen Teil der betroffenen Staaten erbracht worden. Das EUIPO hätte aber untersuchen müssen, ob diese Unterscheidungskraft auch in den anderen Unionsländern erlangt worden sei. Die Annahme, dass es nicht erforderlich sei, die erlangte Unterscheidungskraft in allen Mitgliedsstaaten nachzuweisen, sei ein Rechtsfehler, so das Gericht. Daher müsse das EUIPO den Markenschutz nun erneut überprüfen.Zudem kritisiert das Gericht, dass der Markenschutz für eine ganze Gruppe von Produkten, z.B. Bonbons, feine Backwaren, Kuchen oder Waffeln, eingetragen wurde, ohne dass der Nachweis geführt wurde, dass diese spezielle Form überhaupt für alle diese Produkte tatsächlich verwendet wurde.Es ist nicht zum ersten Mal, dass sich Hersteller von Süßwaren über Markenrechte streiten und am Ende die Gerichte entscheiden müssen. Dies zeigt, wie wichtig die eingetragene Marke und der Markenschutz für die Unternehmen ist, da Marken beim Verbraucher einen hohen Wiedererkennungswert erzeugen. Die Eintragung sollte aber immer gut vorbereitet werden und es dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden. Zur Unterstützung und zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen bei Markenrechtsverletzungen können sich betroffene Unternehmen an im Gewerblichen Rechtsschutz kompetente Rechtsanwälte (www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html) wenden.


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