Fachartikel, 13.05.2009
Perspektive Mittelstand
Lohnbuchhaltung
Inhouse oder Outsourcing?
Immer mehr Unternehmen lassen die Löhne ihrer Mitarbeiter von externen Unternehmen berechnen. Ein Outsourcing der Lohnbuchhaltung macht häufig Sinn, weil sich dadurch Kosten einsparen lassen und man von dem Knowhow der Dienstleister profitieren kann. Allerdings gibt es bei der Auslagerung einige Fallen zu beachten.
Unter Lohnbuchhaltung versteht man das fristgerechte Verbuchen der Löhne und Gehälter. Dies muss an jedem Monatsende für jeden Mitarbeiter einzeln erfolgen. Die Rechtsgrundlage für diese Verpflichtung befindet sich in § 108 Gewerbeordnung. Darin heißt es, dass dem Arbeitnehmer für sein Arbeitsentgelt eine Abrechnung in schriftlicher Form vorzulegen ist. Hinzu kommt, dass von dieser Abrechnung gewisse Mindeststandards gefordert werden:

„Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.“ (Quelle: §108 (1) „Abrechnung des Arbeitsentgelts“ Gewerbeordnung GewO)

Diese Berechnungen sind relativ zeitintensiv und werden deshalb, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen, häufig ausgelagert. Im besonderen Maße gilt dies für die Baubranche. Dort ist die Lohnabrechnung, aufgrund umfangreicher gesetzlicher Regelungen, noch komplexer.   Für die Auslagerung hat sich eine eigene Dienstleistungsbranche herausgebildet –die der Buchhaltungs- /Bürodienstleister.

Welches Dienstleistungsspektrum bieten Buchhaltungsunternehmen?

Buchhaltungsbüros bietet in vielen Fällen die komplette Bandbreite der Buchhaltung an. Also sowohl die Finanzbuchhaltung als auch die laufende Lohnbuchhaltung. Einige Buchhaltungsunternehmen haben sich aber auch noch weiter spezialisiert und bieten ausschließlich Lohnbuchhaltung oder Finanzbuchhaltung an. Wieder andere Unternehmen haben sich etwas breiter aufgestellt und bieten neben der externen Rechnungslegung noch weitere Dienstleistungen rund um das Büro und/oder interne Rechnungslegung an. Oder aber sie machen zusätzlich noch Unternehmens und/oder Existenzgründungsberatung. So wird von der Branche eine breite Themenpalette abgedeckt, wie man es auf den ersten Blick gar nicht vermuten würde.

Diese breite Aufstellung der Branche hat zur Folge, dass sich das Unternehmen gut überlegen sollte in welchem Volumen es auslagern will. Zunächst sollte dazu der eigene Bedarf, unter Kosten-/Nutzen Gesichtspunkten abgewogen werden. Will das Unternehmen lieber das „Rund um Sorglos“ Paket, so dass es sich selbst gar nicht mehr um die Lohnbuchhaltung bemühen muss? Oder benötigt das Unternehmen eigentlich nur partielle Unterstützung, beispielsweise wenn es gerade einen personellen Engpass, als Folge einer Erkrankung oder Urlaub, hat? Oder wird mit dem Gedanken  gespielt, zu einem späteren Zeitpunkt, weitere Teile der Rechnungslegung auszulagern? Dann ist es besser sich gleich an jemanden zu wenden, der die komplette Bandbreite der Buchhaltung anbietet.

Kosten der externen Lohnbuchhaltung

Natürlich hängen von diesen Ansprüchen auch die Kosten des Auslagerungsvorhabens ab. Als Richtwert lässt sich dabei sagen, dass man für eine seriös und vollständig durchgeführte Lohnabrechnung mit Kosten von ca. 8-12 € pro Mitarbeiter rechnen muss. Dabei spielt natürlich auch die Anzahl der Mitarbeiter eine Rolle. Umso mehr Mitarbeiter das auslagernde Unternehmen hat, umso geringer fallen im Allgemeinen die Kosten pro Mitarbeiter aus.

Insgesamt kann man sagen, dass das Auslagern der Gehaltsabrechnung zunehmend beliebter wird und sich die Branche der Buchhaltungsunternehmen  im Wachstum befindet. Dies erkennt man auch daran, dass die Branche stark darauf drängt, eine rechtliche Gleichstellung gegenüber den Steuerberatern zu erlangen.

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Service-Hinweis
Kostenfreie Beratung zum Thema Lohnbuchhaltung

Das Auslagern der Lohnbuchhaltung ist für immer mehr Unternehmen ein Thema. Dabei ist es wichtig, dass sich das Unternehmen vorab überlegt, in welchem Umfang es seine Buchhaltung auslagern möchte. Gerade wenn das Unternehmen plant   neben der Lohnbuchhaltung auch die Finanzbuchhaltung auszulagern kommt nicht jeder Anbieter in Frage. Kompetente und unabhängige Beratung zu dieser Thematik erhalten Sie auf dem Käuferportal unter der Rubrik Lohnbuchhaltung.

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