(PM) München, 23.04.2012 - Die Fronten in der Debatte zur Vorratsdatenspeicherung sind verhärtet: Innenminister Hans-Peter Friedrich hat den Gesetzesentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit Anmerkungen versehen, die Leutheusser-Schnarrenberger als „kleine Kriegserklärung“ wertete. Dabei sollte die Bundesregierung bis nächsten Donnerstag, den 26. April, eine Lösung auf den Tisch legen; dazu nämlich, wie lange und ob Telekommunikationsdaten gespeichert werden. Sonst droht Deutschland vom Europäischen Gerichtshof eine Strafe in Millionenhöhe.
Der Anlass des Konfliktes: Das Innenministerium will Telekommunikationsdaten mindestens drei Monate lang speichern, die EU sogar sechs Monate. Ziel ist, dass Ermittler eine Handhabe im Kampf gegen das Verbrechen bekommen, indem sie Einblick in persönliche Daten erhalten. Leutheusser-Schnarrenberger schlägt den so genannten „Quick Freeze“ als Alternative vor. Dabei erheben Telekommunikationsbetreiber und Internetprovider die Verbindungsdaten ihrer Kunden. Diese werden sofort oder nach einer bestimmten Frist wieder gelöscht, es sei denn, es gibt eine Speicheranordnung, um sie länger zu behalten. Doch für Datenschützer reicht auch dieser Ansatz nicht aus.
Für die Kontroverse gibt es mit Sealed Freeze jedoch nun eine technische Lösung, die alle Vorteile der beiden diskutierten Varianten beinhaltet und gleichzeitig deren Nachteile vermeidet. Dr. Hubert Jäger, Geschäftsführer des Münchner Unternehmens Uniscon, das Sealed Freeze entwickelt und inzwischen zum Patent angemeldet hat, erklärt die Lösung so: „Bei Sealed Freeze werden Daten nicht auf herkömmliche Weise gespeichert. Zwar werden sie auch hier verschlüsselt aufbewahrt, doch anzapfen kann den neuartigen Speicher nur, wer auf einen konkreten Verdacht hin ermittelt. Darüber wacht ein zusätzlich versiegelter, unbestechlicher, automatischer Schlüsselserver. Mit Sealed Freeze kann der Staat also zwar Verbrecher fangen, aber uns Bürger nicht durchleuchten.“
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