Eine Mahnung / Zahlungsaufforderung ist ernst zu nehmen, auch wenn man sich selbst zunächst sicher ist, nichts bestellt oder in Anspruch genommen zu haben. Wer überraschend eine Mahnung / Zahlungsaufforderung erhält, sollte sofort reagieren.
(PM) Essen, 01.08.2011 - Täglich erreichen Verbraucherdienst e.V. Anfragen und Hilferufe per Email. Ein Beispiel
verbraucherdienst.com/cms_upload/uniscore%20forderungsmanagement_schaefer_valerio_caroline.pdf . Nicht selten folgten die Betroffenen zunächst Ratschlägen die in Foren zu finden sind. Dort wird z.B. empfohlen zunächst nicht zu reagieren, abzuwarten oder auszusitzen, wenn man sich „keiner Schuld bewusst ist“. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt diesen wenig auf Fachwissen begründeten Ratschlägen nicht zu folgen, sondern zur Abwehr entsprechender Ansprüche sofort Rechtsmittel einzulegen. Warum diese Empfehlung?
Beispiel: Jemand macht eine Anzeige und man wird in Folge dessen gebeten, zu der Anzeige auf der Polizeiwache Stellung zu nehmen. Kaum jemand würde nun sagen: “Der Vorwurf trifft nicht zu, also muss ich nichts unternehmen …“. Ähnlich verhält es sich bei eingehenden Rechnung, Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen. Je schneller darauf reagiert wird, desto schneller – und damit preiswerter – kann ein vermeintlicher Anspruch geklärt bzw. abgewehrt werden.
Weiterhin ist es ratsam sich der Unterstützung eines Anwalts zu versichern. Dieser sollte explizit auf das Thema, welches für den Einzelnen gerade aktuell ist, spezialisiert sein. Wie wichtig dies für den Erfolg ist, zeigen die Ergebnisse des Verbraucherdienst e.V. in Sachen Verbraucherschutz. Aktuelle Informationen zum Verbraucherschutz hier lesen
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