Pressemitteilung, 15.11.2016 - 20:38 Uhr
Perspektive Mittelstand
HSC Optivita VIII UK: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstreiten obsiegendes Urteil gegen Frankfurter Sparkasse
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstreiten Urteil für Anleger des Fonds HSC Optivita VIII UK. Das LG Frankfurt verurteilt die Frankfurter Sparkasse zur Rückabwicklung der Beteiligung und zur Zahlung von 21.000 €.
(PM) Esslingen, 15.11.2016 - In einem seitens der Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann für einen Anleger des geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK erstrittenen Urteil hat das Landgericht Frankfurt die beklagte Frankfurter Sparkasse zur Rückabwicklung der Beteiligung sowie zur Zahlung von etwas mehr als 21.000 € verurteilt.Der SachverhaltDie Klägerin unterzeichnete im Jahr 2007 eine Beitrittserklärung zum HSC Optivita VIII UK in Höhe von 25.000 € zzgl. Agio nach entsprechend vorangegangener Beratung der Sparkasse Frankfurt. Während der Beratung wurde die Klägerin lediglich über das Agio aufgeklärt, welches als Provision an die Beklagte fließen würde. Tatsächlich hat die Beklagte allerdings neben dem Agio weitere Provisionen erhalten, über die sie die Klägerin nicht aufklärte und von ihr auch nicht erwartet wurden.Die EntscheidungDas Gericht war nach durchgeführter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Klägerin nicht ordnungsgemäß über anfallende Provisionen aufgeklärt wurde und nicht gezeichnet hätte, wenn eine entsprechende Aufklärung erfolgt wäre. Dabei hat das Gericht die bestehende Beweislastverteilung zu Lasten der Beklagten auf der Ebene der Kausalität und der Verjährung zutreffend angewandt. Die von der Beklagten eingewandte Einrede der Verjährung wurde vom Gericht völlig zu Recht abgelehnt.Streitpunkt Provisionen: LG Frankfurt lässt Einwand der Frankfurter Sparkasse gegen Klägervortrag nicht geltenInteressant an dieser Entscheidung war zudem, dass sich die Beklagte – wie Banken und Sparkassen häufiger – darauf berief, der Vortrag der Klägerin zur Höhe der angefallenen Provisionen sei lediglich pauschal „ins Blaue hinein“ erfolgt. Zutreffenderweise hat es das Landgericht als absolut ausreichend erachtet die jeweiligen Passagen des Prospektes zu zitieren und entsprechenden Zeugenbeweis anzubieten, so dass die Sparkasse eine sekundäre Beweislast traf.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.FazitAuch im Bereich der Aufklärungspflicht der Banken über Provisionen kommt es stets auf den Einzelfall an. Teilweise hatten die zuständigen Berater gar keine Kenntnis von der tatsächlichen Höhe der anfallenden Provisionen. Stellt sich im Verfahren heraus, dass der Berater diesbezüglich keine korrekten Angaben gemacht hat oder auch nicht machen konnte, weil ihm die tatsächliche Höhe der Provisionen gar nicht mitgeteilt wurde und führt dieser Informationsmangel zu einer, sich im Nachhinein ergebenden, fehlerhaften Darstellung kann dies, zu Gunsten der Anleger, zur gesamten Rückabwicklung der Beteiligung führen.Was können betroffene Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK jetzt tun?Betroffenen Anlegern des geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.


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Unsere Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – seit 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urteilen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerecht und Bankenrecht mitgewirkt. Eine Vielzahl aktueller Urteile konnten wir aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber Banken und Sparkassen hinsichtlich verschwiegener Kickbacks/Provisionen erstreiten. Diese Urteile haben dazu geführt, dass uns viele Gegner bereits außergerichtlich Vergleiche anbieten und wir so zeitnah zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen können. Wir vertreten seit nunmehr 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Unsere Kanzlei organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen und klärt Kapitalanleger über ihre Rechte als Verbraucher auf.