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HCI MS JPO Tucana: Reguläres Insolvenzverfahren eröffnet

Die Schiffsgesellschaft der HCI MS JPO Tucana ist insolvent. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde am 18. November am Amtsgericht Lüneburg eröffnet (Az.: 56 IN 74/16).
(PM) Köln, 24.11.2016 - Im Jahr 2011 bot HCI den Anlegern die Beteiligung an dem Containerschiff MS JPO Tucana an. Gute fünf Jahre später ist die Schiffsgesellschaft bereits insolvent. Nach der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens müssen die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

Um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn durch die Finanzkrise 2008 sind auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Nachfrage ging zurück und die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Am Ende stand oft genug die Insolvenz der Fondsgesellschaften und in der Regel auch hohe Verluste für die Anleger. In dieses schwierige Marktumfeld hinein wurde den Anleger die Beteiligung an der MS JPO Tucana angeboten. Dabei wurden in den Anlageberatungsgesprächen Beteiligungen an Schiffsfonds vielfach immer noch als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen, obwohl sich ein anderes Bild längst abzeichnete.

Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Bei Schiffsbeteiligungen zählen u.a. die langen Laufzeiten, die mangelhafte Fungibilität, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts zu diesen Risiken. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber vielfach verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds auch als sichere Möglichkeit zur Altersvorsorge angepriesen. Eine derartige Falschberatung kann die Tür für Schadensersatzansprüche öffnen.

Darüber hinaus hätten die Banken auch über ihre teilweise hohen Provisionen aufklären müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden.

Weitere Informationen: www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html
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