(PM) Essen, 16.02.2011 - Finanzdienstleistung bzw. Finanzberatung unterliegt der Genehmigungspflicht. Zuständig ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Global Treuhand GmbH (Sitz Düsseldorf) verfügt über eine solche Genehmigung derzeit nicht, wie die BaFin auf Anfrage des Verbraucherdienst e.V. schriftlich mitteilte. Es stellt sich also die Frage, wie die Global Treuhand GmbH ohne diese Genehmigung gegenüber unserem Mitglied als „Anlageberater“ aufgetreten ist.
Nach der Aussage eines Vereinsmitglieds habe die Global Treuhand jedoch durch ihre Mitarbeiter Aktien vermittelt. Nachdem das Mitglied die entsprechenden Aktien gekauft habe, seien die Kurse jedoch erheblich gefallen. Dadurch habe der Anleger- wie er uns mitteilte- einen erheblichen Verlust erlitten.
Die betroffenen Vereinsmitglieder baten daraufhin Verbraucherdienst um Prüfung des Sachverhaltes.
Zur Aufgabe der Bafin – Zitat:“ Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Damit sollen die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sichergestellt werden. Als (finanz-)marktorientierte Anstalt ist die BaFin für Anbieter und Konsumenten verantwortlich. Auf der Angebotsseite achtet sie auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten. Für Anleger, Bankkunden und Versicherte sichert sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften.“ Quelle:
de.wikipedia.org/wiki/Bundesanstalt_f%C3%BCr_FinanzdienstleistungsaufsichtEin ausführlicher Bericht zum Ergebnis der Recherchen über Global Treuhand GmbH findet sich auf der Homepage des Verbraucherdienst e.V.
www.verbraucherdienst.com/aktuelles/verbraucherdienst-aktuelles-details.php?id=123