“BaFin untersagt der Global Financial Invest AG (GFI AG) das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an“. Diese Meldung auf der Webseite der BaFin vom 05. Oktober 2012 lässt manchen GFI-Anleger vermutlich hoffen.
(PM) Essen, 11.10.2012 - Bereits im März 2011 berichtet Verbraucherdienst e.V. präventiv zum Geschäftsmodell der Global Financial Invest AG, vergleiche
bit.ly/QYQCWI. Erste Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug auf Grund der entsprechenden Anzeige eines Anlegers wurden zunächst von der Staatsanwaltschaft Darmstadt aufgenommen. Im weiteren Verlauf ermittelte später die Staatsanwaltschaft Frankfurt weiter (siehe
bit.ly/SUiQSi).
Doch auch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hatte offenbar ein Auge auf dem Geschäftsmodell der Global Financial Invest AG und reagierte. Mit Bescheid vom 22. August 2012 wurde der GFI AG seitens der Aufsichtsbehörde das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die (Rück-)Abwicklung der in der Vergangenheit bereits unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet (Quelle
bit.ly/SLFFeW).
Abzuwarten bleibt nun, wie gut sich die Zusammenarbeit der GFI AG mit ihren Anlegern im Rahmen von Rückabwicklungen gestaltet. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt Anlegern gegebenenfalls auf kompetente Beratung und Unterstützung zurückzugreifen.
Der Essener Verein für Verbraucherschutz und angeschlossene Anwälte stellt Info und Beratung zum Sachverhalt Global Financial Invest AG zur Verfügung unter Telefon 0201 176790.