Am Mittwoch, den 11.04.2012 meldet sich Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Frau B. und legte dem Verein eine Forderung der Kanzlei Dr. Claudia Wendel im Auftrag der Fitness First GmbH vor.
(PM) Essen, 13.04.2012 - Die Kanzlei Dr. Claudia Wendel gibt im Forderungsanschreiben an mit der Forderungsbeitreibung seitens Fitness First GmbH beauftragt worden zu sein. Der Sachverhalt, der zu dieser Forderung führte gegen Frau B. stellte sich als ähnlich dem des am 27.01.2012 geschilderten Fall des Herrn J. heraus - siehe Artikel
tinyurl.com/6m3j37u.
Verbraucherdienst e.V. nahm am 12.04.2012 zunächst telefonisch Kontakt zu Fitness First auf und hakte nach. Nach dem Anruf legte der Verein den Sachverhalt zusätzlich schriftlich gegenüber der Geschäftsleitung Fitness First dar und bat um Einstellung der Forderungsbeitreibung.
Heute, am 13.04.2012, erhielt Verbraucherdienst e.V. via E-Mail die schriftliche Bestätigung seitens der Fitness First GmbH über die Stornierung der gestellten Forderung gegen Verbraucherdienst-Mitglied Frau B. Zufall?
Offen bleibt die Frage ob das Unternehmen in anderen Fällen gleichfalls gegenüber seinen (ehemaligen) Mitgliedern so verbraucherfreundlich reagiert?