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Fachartikel, 29.03.2006
Öffentliche Fördermittel
Finanzierungshilfen vom Staat
Öffentliche Fördermittel sind Zuwendungen des Staates, damit bestimmte politische und wirtschaftliche Ziele erreicht werden. Der Empfänger hat vorgegebene Kriterien zu erfüllen - ein Beitrag von Buchautor Roland Betz.
Um öffentliche Fördermittel zu erhalten, ist also erst einmal festzustellen, ob die Richtlinien für den Einzelfall zutreffen. Dazu muss man wissen, welche Fördermittel es zu welchen Bedingungen gibt. In Deutschland gibt es zur Zeit zwischen 1500 und 2000 verschiedene Förderprogramme, durch die unterschiedliche Personen, Unternehmen, Institutionen oder Regionen unterstützt werden sollen. Hierzu werden zahlreiche unterschiedliche Arten von Subventionen gewährt wie zum Beispiel:

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Zuschüsse
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Für den Empfänger sind Zuschüsse am interessantesten. Hierbei handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuwendungen des Staates. Zuschüsse werden immer an Bedingungen geknüpft, die der Empfänger erfüllen muss. Falls er sie nicht erfüllt, muss er den Zuschuss einschließlich Zinsen zurückzahlen.

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Zinsgünstige Kredite
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Bei zinsgünstigen Krediten liegt der Zinssatz immer unter dem üblichen Marktzinssatz. Die Differenz wird vom Staat getragen. Das Zinsniveau für betriebliche Kredite mit normaler Besicherung bewegt sich ungefähr in Höhe des Zinsniveaus für erstrangige Immobilienfinanzierungen. Somit kann dadurch sehr günstiges Fremdkapital zur Unternehmensfinanzierung aufgenommen werden. Insbesondere für kleine Unternehmen und für Existenzgründer besteht jedoch die Schwierigkeit, dass sie die erforderlichen Sicherheiten zur Aufnahme eines Kredites nicht stellen können. Aus diesem Grund können einige zinsgünstige Kredite zusätzlich mit einer Haftungsfreistellung ausgereicht werden. Hierbei wird die durchleitende Geschäftsbank in einem bestimmten Umfang von der Haftung für den Kredit freigestellt. Je nach Kreditprogramm und Region liegt die Haftungsfreistellung zwischen 40% und 100% des Kreditvolumens. Falls der Kredit ausfällt trägt in diesem Fall die öffentliche Hand (also der Bund oder ein Bundesland) das Ausfallrisiko. Dieses Risiko wird jedoch nur gegenüber der durchleitenden Geschäftsbank übernommen. Der Kreditnehmer haftet in jedem Fall persönlich für den von ihm aufgenommenen Kredit.

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Bürgschaften
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Falls nicht genügend Sicherheiten zur Durchführung der Finanzierung zur Verfügung stehen, besteht auch die Möglichkeit, eine Bürgschaft der öffentlichen Hand zu erhalten. Dazu wurden in den Bundesländern Bürgschaftsbanken aufgebaut, die Kredite verbürgen können. Üblicherweise werden nur Bürgschaften für Kredite vergeben, die von in Deutschland zugelassenen Kreditinstituten oder Versicherungen gewährt werden. Eine Bürgschaft für eine Mietkaution oder für ein Privatdarlehen ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft wird normalerweise bis zu einer Höhe von 80% des Kreditvolumens gewährt. Für den übersteigenden Betrag liegt das Risiko bei der Kredit gebenden Geschäftsbank. Die Bank darf jedoch beliebige weitere Sicherheiten von dem Kreditnehmer einfordern.

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Garantien
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Staatliche Garantien werden im wesentlichen bei Exportgeschäften vergeben. Hier können sowohl Einzeldeckungen für einen bestimmten Auftrag vereinbart werden, als auch Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen für verschiedene ausländische Kunden bei überwiegend kurzen Zahlungszielen.

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Steuerliche Subventionen
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Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche steuerliche Subventionen. Am bekanntesten sind hier die Investitionszulage oder die bis 1998 mögliche Sonderabschreibung in den neuen Bundesländern sowie die zur Zeit viel diskutierte Eigenheimzulage. Im Gegensatz zu allen anderen oben genannten Subventionsformen besteht auf die steuerlichen Subventionen ein Rechtsanspruch.

Wer erhält öffentliche Fördermittel?

Alle öffentlichen Fördermittel werden eingesetzt, damit politisch gewollte Ziele erreicht werden. Es handelt sich somit nicht um Geschenke; der Staat formuliert Bedingungen – wenn diese Bedingungen erfüllt werden, kann der Empfänger Fördermittel in Anspruch nehmen. In der aktuellen politischen Diskussion nehmen die Probleme des Arbeitsmarktes hier einen breiten Raum ein. Dazu gehören die Erhaltung von Arbeitsplätzen in bestehenden Unternehmen und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sowohl in schon bestehenden Unternehmen als auch in neu zu gründenden Unternehmen (Existenzgründungen). Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wird durch Zuschüsse für neue Arbeitsplätze oder durch bessere Kreditkonditionen für entsprechende Unternehmen gefördert.

Einige Förderungen werden zur Unterstützung bestimmter Regionen gewährt – für Investitionen in Verbindung mit neu zu schaffenden Arbeitsplätzen gibt es in den neuen Bundesländern erheblich günstigere Konditionen als in weiten Teilen der alten Bundesländer.

Andere Förderprogramme können bei der Gründung neuer Unternehmen oder bei der Sicherung bestehender Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge eingesetzt werden. Hier werden Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder auch Bürgschaften beantragt, um Investitionen, Innovationen oder die Anpassung an geänderte Marktgegebenheiten durchzuführen. In den meisten Fällen ist die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen oder zumindest die Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze eine Voraussetzung für die Gewährung der Mittel.

Wer vergibt öffentliche Fördermittel?

In Deutschland können Förderprogramme beantragt werden, die von der EU, vom Bund oder von den einzelnen Bundesländern aufgelegt wurden. Bei den EU-Mitteln wird zwischen Förderungen unterschieden, die direkt bei den Organen der EU in Brüssel beantragt werden und Förderungen, bei denen die EU ein Rahmenkonzept vorgibt. Dieser Rahmenplan wird dann üblicherweise auf Landes- oder Bundesebene umgesetzt, so dass danach einzelne Bundes- oder Landesprogramme entstehen. Ein Beispiel hierfür ist der Europäische Sozialfonds (ESF), aus dem zahlreiche für die Arbeitsmarktförderung interessante Programme abgeleitet werden.

Die in Brüssel zu beantragenden Mittel erfordern häufig ein kompliziertes Antragsverfahren; teilweise müssen hier wissenschaftlich fundierte, sehr umfangreiche Anträge in 3 verschiedenen Sprachen eingereicht werden. Dafür werden bei Annahme des Antrags in einigen Fällen Zuschüsse von bis zu 100% der förderfähigen Kosten gewährt.

Die Bundesprogramme werden vom Bund aufgelegt und müssen dort bei den jeweils zuständigen Stellen beantragt werden. Dazu gehören die jeweiligen Ministerien, wie z.B. das BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) oder das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung). Zu den Bundesprogrammen zählen auch die zinsgünstigen Kredite, die von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bzw. der KfW Mittelstandsbank gewährt werden. Gleichzeitig können diese Programme nicht direkt bei der KfW bzw. KfW Mittelstandsbank beantragt werden. Die Anträge müssen bei einer lokalen Geschäftsbank oder Sparkasse eingereicht werden, die sie dann weiterleitet.

Auch die meisten Programme zur Unterstützung des Arbeitsmarktes gehören zu den Bundesprogrammen. In vielen Fällen ist hier die Bundesagentur für Arbeit federführend; Ansprechpartner für die individuelle Antragstellung sind dann überwiegend die regionalen Agenturen für Arbeit.

Die Landesprogramme werden bei den zuständigen Stellen der Länder beantragt. Hier sind in vielen Fällen die jeweiligen Ministerien zuständig, wie z.B. die Wirtschafts-, Arbeits-, Forschungs- oder Sozialministerien. Teilweise haben die Länder auch Gesellschaften gegründet, die für die Verwaltung einzelner Programme, für die Mittelvergabe und die Überprüfung der Mittelverwendung zuständig sind. Andere Landesprogramme wurden weiter unterteilt, so dass regionale Stellen zuständig sind.

Daneben gibt es noch zahlreiche private oder halböffentliche Stellen, die für die Vergabe von Fördermitteln zuständig sind. Dazu gehören z.B. das Forschungszentrum in Jülich, das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR) in Köln oder die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke e.V. in Berlin.

Fazit

Es gibt in Deutschland keine allgemeinen Stellen, bei denen öffentliche Fördermittel beantragt werden können. Fast jedes Programm muss bei einer anderen Institution mit unterschiedlichen Ansprechpartnern beantragt werden. Außerdem differieren die Antragsverfahren je nach Programm. Aus diesem Grund sollten nach der individuellen Analyse der Situation die geeigneten Förderprogramme ausgewählt werden. Danach können die jeweils zuständigen Stellen angesprochen werden.

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Buchtipp: Öffentliche Fördermittel – Arbeitsplatz und Existenzgründung

In der jetzt vorliegenden 2. Auflage des Buches werden Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen dargestellt. Außerdem wird auf die spezielle Förderung bei der Gründung eines Unternehmens eingegangen. Auf Grund der aktuellen Diskussionen über Maßnahmen zum Schutz der Umwelt wurden einige Programme neu aufgenommen, die sich genau mit diesem Thema beschäftigen. Öffentliche Fördermittel haben auch weiterhin eine entscheidende Bedeutung bei der Finanzierung von Unternehmen. Das Buch soll Anregungen geben, damit Unternehmen und Existenzgründer die zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll einsetzen können. weitere Infos
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