Die von FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG i.G aufgekauften Forderungen würden dann an folgende Inkassounternehmen weitergeleitet: Proinkasso, Culpa Inkasso, GMI, Focus Forderungsmanagement mbh.
(PM) Essen, 06.01.2011 - Nach einem Anruf des Geschäftsführers W. Filsinger der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG möchte der Verbraucherdienst e.V. folgendes klarstellen: FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG i.G ist nach eigenen Aussagen kein Gewinnspielveranstalter, sondern ein Unternehmen, das Forderungen aufkauft, insbesondere aus dem Gewinnspiel- und Telekommunikationsbereich.
Nach Angaben des benannten Geschäftsführers stammt der größte Anteil dieser Forderungen aus dem Call-Center- Bereich, so genannte „Telefonabsatzverträge“. Auf die Frage, ob die jeweiligen Gewinnspielteilnehmer seinen Auftraggebern eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt haben, damit diese berechtigt von den angeblichen Kundenkonten Abbuchungen vornehmen dürfen, teilte er dem Verbraucherdienst e.V. folgendes mit, Zitat: „Ob schriftliche Einzugsermächtigungen für die Zeiträume 2007 bis Ende 2010 vorliegen und benötigt wurden, ist mir nicht bekannt“
Weiterhin sagte er, die jeweiligen Auftraggeber der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG i.G. verfügen zum Nachweis sogenannte Bandaufzeichnungen. Er bestätigte dem Verbraucherdienst e.V., dass aus den Bandaufzeichnungen keine Widerrufsbelehrung hervorgehe.
Verbraucherdienst fragte nach, warum dieses so sei. Die Frage blieb jedoch offen. Auch ein postalischer Nachweis über den Zugang der AGB, und der erforderlichen Widerrufsbelehrung in Textform an die Gewinnspielteilnehmer, könne seines Erachtens durch seine Auftraggeber nicht nachgewiesen werden. Über das Erstgespräch, das die eigentliche Vertragsanbahnung begründet, lägen ebenfalls keine Aufzeichnungen vor.
Auf Nachfrage von Verbraucherdienst e.V. warum es denn solche Gesprächsaufzeichnungen nicht gäbe, äußerte sich der Geschäftsführer W. Filsinger der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG i.G wie folgt: „Wenn man doch einfach anruft und nur das Wort Gewinnspiele in den Mund nehmen würde, dann würde der Hörer direkt aufgelegt und die Unternehmen hätten gar keine Chance ein Produkt zu vermarkten.“ Der Frage des Verbraucherdienst e.V., ob seinen Auftraggebern eine Genehmigung von den Angerufenen für solch eine Vertragsanbahnung erteilt wurde, wich Herr Filsinger aus.
Verbraucherdienst befragte Herr F. inwiefern sein Unternehmen die Forderungen auf Rechtmäßigkeit prüfe. Der Geschäftsführer führte aus, dass er sich schriftlich bescheinigen lässt, dass die eingekauften Forderungen rechtmäßig seien. Die Haftung würde grundsätzlich der Auftraggeber tragen. Danach werde die Forderung zum Inkassounternehmen weitergeleitet.
Die aufgekauften Forderungen FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG i.G würden dann an folgende Inkassounternehmen weitergeleitet: Proinkasso, Culpa Inkasso, GMI, Focus Forderungsmanagement mbh. Diese wiederum machen diese Forderungen gegen den Schuldner geltend.
Die Auftraggeber sind folgende Gewinnspieleintragservicefirmen: Big 7 Corporation, Garantie500, Jackpot 77, Die Gewinnchance 24, Superbonus 49, Bonusrunde 100.
Verbrauchdienst e.V prüft Zahlungsaufforderungen - Info unter 0210-176790