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Erbschaft: Strafbefreiende Selbstanzeige auch bei Schwarzgeld im Nachlass

Eine Erbschaft kann eine böse Überraschung bieten, wenn sich Schwarzgeld im Nachlass befindet. Dann müssen Erben handeln. Ein Ausweg kann die strafbefreiende Selbstanzeige sein.
(PM) Köln, 21.12.2016 - Unwissenheit schützt auch in Erbfällen nicht vor einer Strafe. Erben machen sich strafbar, wenn sich im Nachlass unversteuerte Kapitaleinkünfte befinden und sie dies nicht unverzüglich beim zuständigen Finanzamt angeben. Die unversteuerten Einkünfte müssen nachträglich versteuert werden. Das kann dazu führen, dass die Steuerschuld größer ist als das geerbte Vermögen. Wer die unversteuerten Einkünfte dem Finanzamt gegenüber verschweigt, macht sich allerdings strafbar. Die Erben machen sich dann der Steuerhinterziehung durch Unterlassen schuldig.

Für Erben, die Schwarzgeld im Nachlass gegenüber dem Finanzamt noch nicht angezeigt haben, gibt es noch die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Auf diese Weise kann einer Strafverfolgung mit drohender Verurteilung zuvorgekommen werden. Dazu muss die Selbstanzeige aber rechtzeitig gestellt werden, d.h. die Behörden dürfen die Steuererklärung noch nicht entdeckt haben. Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige allerdings kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Daher ist kompetente juristische Unterstützung bei der Erstellung der Selbstanzeige ratsam.

Wer es ohne diese Unterstützung oder mit der Hilfe von Musterformularen versucht, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlschläft. Denn die komplexen Vorgänge können auf diese Weise nicht erfasst werden und schon kleine Fehler reichen aus, damit die Selbstanzeige misslingt und am Ende immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater (www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/selbstanzeige-erbe-erbschaft.html) hinzugezogen werden. Sie sind in der Lage die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls detailliert zu erfassen. So kann diskret und im vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Mandanten eine Selbstanzeige erstellt werden, die tatsächlich strafbefreiend wirkt.
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