Das „Mehr“ an Bürokratie hat laut Göttinger Hausverwaltung auch viele Vorteile
(PM) Göttingen, 28.01.2014 - Mehr Transparenz über den energetischen Zustand ihrer zukünftigen Wohnungen und Immobilien dürfen potentielle Mieter und Eigentümer ab Mai 2014 erwarten. Dann nämlich wird der Energieausweis bei der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien zur Pflichtlektüre. Während es bisher nur auf Nachfrage vorgelegt werden musste, gewinnt das Dokument ab Mai enorm an Bedeutung. Was für neu gebaute Immobilien längst gilt, trifft dann auch auf Eigentümer älterer Wohnobjekte zu: Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen sie den Energieausweis vorlegen. „Natürlich ist mit dieser Neuregelung für Vermieter und Verkäufer ein gewisser Mehraufwand verbunden. Wenn man bedenkt, dass das Ergebnis aber zufriedenere Mieter und Käufer sind, dann lohnt sich dieses Mehr an Bürokratie doch allemal“, erklärt Christian Rathei.
Vom Energiebedarf bis zur Modernisierungsempfehlung
Als Geschäftsführer der Göttinger Hausverwaltung weiß Rathei, wovon er spricht, da er mit seinem Unternehmen regelmäßig Energieausweise für Wohngebäude gemäß der Energieeinsparverordnung ausstellt. „Damit die zukünftigen Mieter und Käufer bereits im Vorfeld wissen, welcher Energieverbrauch auf Sie zukommen wird, unterziehen wir das jeweilige Gebäude einer umfassenden energetischen Analyse. Der Energieausweis gibt im Anschluss Auskunft über den Energiebedarf des Gebäudes, beinhaltet Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung und ermöglicht über angegebene Vergleichswerte eine adäquate Beurteilung des Gebäudes“, erklärt Rathei weiter. Darüber hinaus werden die Energieausweise ab Mai über Effizienzklassen verfügen, die in etwa mit denen von Elektrogeräten vergleichbar sind. Die Skala weist ein Spektrum von „A+“ bis „H“ auf und ermöglicht im Vergleich zur momentan noch gültigen Farbskala, die von rot bis grün reicht, eine wesentlich leichtere Einschätzung des energetischen Objektzustandes.
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