(PM) Halle / Saale, 27.09.2010 - Die IbF-Halle GmbH ist künftig für die Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Berufskraftfahrer-Qualifikation anerkannt.
Für Lkw- und Busfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr bestehen neue Regelungen, durch das Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz und die entsprechende Verordnung (BKrFQV). So sind Busfahrer/innen die ihre Fahrerlaubnis im Transportverkehr vor dem 10.09.2008 und Lkw-Fahrer/innen vor dem 10.09.2009 absolviert haben zu einer Weiterbildung verpflichtet. Für Neueinsteiger gilt eine Nachweispflicht für die komplette Weiterbildung erstmals nach 5 Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation. Die Auffrischung der Qualifikation umfasst insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren, die in Einheiten von fünf mal sieben Stunden absolviert werden können. In den einzelnen Einheiten wird u.a. das Thema ECO-Training, Sozialvorschriften, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit etc. besprochen. Die Weiterbildung muss bei Busfahrern/innen spätestens bis zum 10.09.2013 bzw. bei Lkw-Fahrern/innen bis zum 10.09.2014 durchgeführt werden.
Die Qualifizierung bei der IbF-Halle GmbH kann bei Erfüllung der Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ibf-halle.de