Das Landgericht München I gab einer Hamburgerin Recht, die ihre Telefonrechnung nicht komplett bezahlte.
(PM) Essen, 23.12.2011 - Die Telefonrechnung der Hamburgerin wies Rechnungsposten von Drittanbietern, so genannte Mehrwertdienstrufnummern / Sonderrufnummern / Servicedienste, in einer Höhe von 163,- Euro aus. Die Kundin der Telefongesellschaft zog die falschen Posten ab und überwies nur den verbleibenden Restbetrag. Dazu führte sie aus, mit den Drittanbietern keinen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Die Telefongesellschaft der Hamburgerin, Telefónica Germany, durfte weder mit einer Sperre drohen noch diese realisieren, ohne die Forderung zu beweisen. Es müsse vermieden werden, dass Verbraucher unbe¬rechtigte Beträge bezahlen, weil ihnen sonst eine Sperre droht (Az. 37 O 21210/11).
Immer wieder kommt es vor. dass auf der Telefonrechnung Forderungen von Drittanbietern stehen die einfach behaupten, dass ein Vertrag mit dem Kunden der Telefongesellschaft vorliegt - der betreffende Kunde also Kenntnis über die Abbuchung via seiner Telefonrechnung hat und damit einverstanden ist. Der Fremdanbieter muss den Vertrag mit dem Telefonkunden jedoch beweisen.
Verbraucherdienst e.V. empfiehlt Konsumenten, die einzelnen in Rechnung gestellten Positionen der eigene Telefonrechnung jeden Monat genau in Augenschein zu nehmen. Der geschilderte Sachverhalt kann jeden Verbraucher betreffen – unabhängig davon bei welcher Telefongesellschaft er Kunde ist.
Verbraucherdienst e.V. hilft – berät- und kämpft für das Recht seiner Mitglieder 0201-176790