(PM) München, 12.10.2012 - Beim Thema Berufsunfähigkeit kommt es nicht selten dazu, dass die Begriffe Berufs- und Erwerbsunfähigkeit im gleichen Zusammenhang genannt werden. Dabei finden sich erhebliche Unterschiede, die auch bei der Wahl der Versicherung beachtet werden sollte. Wer sich nämlich nur gegen Erwerbsunfähigkeit absichert, muss vor dem Erhalt der Versicherungsleistung gewisse Voraussetzungen erfüllen, die jedoch nicht in allen Fällen gegeben sind.
Von einer Erwerbsunfähigkeit spricht man nämlich nur dann, wenn der Betroffene tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, erwerbsfähig zu sein. Die körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sind in diesem Falle so groß, dass jegliche Beschäftigung unmöglich geworden ist. die Erwerbsunfähigkeit ist auch Grundlage für die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente, die unter gewissen Voraussetzungen an Betroffene ausgezahlt werden kann. Oftmals gibt es jedoch nur begrenzte Beeinträchtigungen, so dass bei einem Berufswechsel eine Weiterbeschäftigung erreicht werden kann. Berufsunfähig sind hingegen alle Menschen, die ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Versicherungen sehen die Berufsunfähigkeit oft bereits als gegeben, wenn eine 50%ige Beeinträchtigung durch ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.
Die Berufsunfähigkeit ist daher weitaus früher als die Erwerbsunfähigkeit erreicht. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet damit auch deutlich eher und bietet somit umfangreichen finanziellen Schutz. Wichtig ist allerdings, dass die Versicherung auf die abstrakte Verweisung verzichtet, denn nur so ist ein Verweis in andere Berufe ausgeschlossen. Wichtig ist ebenso, dass die Versicherung bereits nach einer Karenzzeit von nur sechs Monaten leistet. Sofern der Arzt also prognostiziert, dass der Versicherte mindestens sechs Monate berufsunfähig bleiben wird, können die Leistungen bereits ausgezahlt werden. Eine freie Arztwahl sowie eventuelle Wiedereingliederungshilfen machen diese Verträge noch interessanter.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte daher möglichst nicht gewählt werden, wenn die individuelle Arbeitskraft abgesichert werden soll. Nur dann, wenn eine vollumfängliche BU-Versicherung nicht mehr möglich ist, etwa aufgrund von Vorerkrankungen, kann sie als Alternative gewählt werden, um im schlimmsten Fall finanziell abgesichert zu sein.
Mehr Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Interessierte auf
xn--berufsunfhigkeitsversicherungvergleich-ygd.com/ sowie unter
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