Die grenzüberschreitende Schuldeneintreibung innerhalb der EU wird Unternehmen künftig erleichtert. Culpa Inkasso informiert.
(PM) Stuttgart, 07.11.2014 - Laut Schätzungen der EU haben ca. eine Million Unternehmen Probleme, ausstehende Zahlungen im europäischen Ausland einzutreiben. Vor allem aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Unternehmen international tätig sind und Geschäftspartner in anderen Ländern haben, ist es an der Zeit zu handeln. Die Culpa Inkasso GmbH begrüßt deshalb, dass die EU dieses Jahr eine wichtige Regelung zur grenzüberschreitenden Schuldeneintreibung beschlossen hat. Culpa Inkasso berichtet weiterführend auch unter
www.culpa-inkasso-auslandsforderungen.de/ zu diesem Thema.
EU-Beschluss kommt vor allem kleineren Unternehmen zugute
Am 15. Mai 2014 nahmen die zuständigen EU-Minister nach Übereinkunft mit dem Europäischen Parlament den Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung an. In Kraft tritt die Verordnung am 18. Januar 2017 und gilt in allen EU-Ländern mit Ausnahme von Dänemark und Großbritannien. Gläubiger erhalten durch die Regelung das Recht, Schuldenbeträge vorläufig zu pfänden. Dadurch soll vermieden werden, dass Schuldner Geld zur Seite schaffen, bevor ein gerichtlicher Beschluss erwirkt wurde. Der Gläubiger hat somit die Chance, seine Forderungen bereits vor der gerichtlichen Verhandlung auf einem Schuldnerkonto sperren und somit sichern zu lassen.
Der EU-Beschluss trägt der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen kann es in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten von existenzieller Bedeutung sein, ausstehende Forderungen so schnell wie möglich einzutreiben. Auch die Culpa Inkasso GmbH weiß, dass kleine und mittelständische Unternehmen das Rückgrat einer funktionierenden Wirtschaft sind. Deshalb begrüßt der Stuttgarter Inkassodienstleister den neuen EU-Beschluss als wichtigen Schritt zur Stabilisierung der gesamteuropäischen Wirtschaft.