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CFB Fonds 166 Twins 1: Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend machen

Viele Schiffsfonds konnten die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Dazu gehört auch der CFB Fonds 166 Twins 1. Noch können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen.
(PM) Köln, 26.12.2016 - Im Dezember 2007 wurde der CFB Fonds 166 Twins 1 zur Beteiligung angeboten. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen. Das Geld wurde in die beiden Vollcontainerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS Nedlloyd Adriana (ehemals MS Adriana Star) und MS Nedlloyd Valentina (ehemals MS Valentina Star) investiert. Die prognostizierte Rendite konnte allerdings nicht erreicht werden. Für die Anleger entwickelte sich die Beteiligung zum Verlustgeschäft. Zuletzt wurden die Anteile beim Handelsportal zweitmarkt.de nur noch zu einem Kurs von 2 Prozent gehandelt (Stand 12. September 2016).

Viele Schiffsfonds sind in den vergangenen Jahren in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 ging die Nachfrage deutlich zurück. Da in den Jahren zuvor im Bereich der Containerschifffahrt auch noch Überkapazitäten aufgebaut worden waren, konnten die erforderlichen Charterraten in vielen Fällen nicht mehr erreicht werden. Das bekamen auch die Anleger zu spüren. Ausschüttungen blieben ganz oder teilweise aus; etliche Fondsgesellschaften mussten auch Insolvenz anmelden. Anleger haben dadurch viel Geld verloren.

Anleger des Schiffsfonds CFB 166 Twins 1 haben noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen (www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/cfb-fonds.html). Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Zu beachten ist dabei, dass Forderungen im Dezember 2017 aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist verjähren könnten.

Anspruchsgrundlage für mögliche Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds oftmals als renditestarke und sichere Geldanlage dargestellt. Die Realität sah häufig anders aus. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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