Frau L.H., Mitglied des Verbraucherdienst e.V., staunte als sie Post von der Blucom GmbH fand. In dem Anschreiben aus Mönchengladbach heisst es – Zitat: “Vielen Dank für Ihre Zeitschriftenbestellung …( )“.
(PM) Essen, 26.01.2012 - Weitere Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. und andere ratsuchende Verbraucher übermittelten dem Verein ebenfalls ihre Schreiben der Blucom GmbH. Aus den Anschreiben geht nicht hervor wie die Verträge geschlossen wurden. Frau L.H und andere Betroffene versicherten Verbraucherdienst e.V., eine Bestellung bei der Firma Blucom GmbH sei nicht vorgenommen worden. Sie hätten sich mit der Firma auch nicht in Verbindung gesetzt um eine Bestellung aufzugeben. In einigen Fällen äußerten sich Betroffene dahingehend, dass sie vor Eintreffen der vermeintlichen Bestellung durch unerlaubte Werbeanrufe in diesem Zusammenhang belästigt worden sind.
Die Bankverbindung der angeschriebenen Verbraucher für einen Lastschrifteneinzug ist in den Verbraucherdienst e.V. bekannten Fällen im Schreiben der Blucom GmbH genannt. Frau L.H. teilte Verbraucherdienst e.V. mit, dass in ihrem Fall dem anrufenden Werber ihre Bankverbindung schon bekannt war. Dieser Umstand führt zu der Frage, wie die Blucom GmbH über die Bankverbindungen der Betroffenen verfügen kann … Mitglied Frau L.H. und andere Verbraucher versichern zudem, der Firma Blucom GmbH keine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt zu haben.
Interessant ist auch, dass für die Betreuung der Abo-Verträge, laut Schreiben der Blucom GmbH, die Firma PVZ Stockelsdorf zuständig ist. Über PVZ berichtete Verbraucherdienst e.V. ebenfalls in der Vergangenheit (Bericht zu PVZ
tinyurl.com/6n8kx6l).
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Firma PVZ Stockelsdorf die einzelnen Einzugsermächtigungen durch die Blucom GmbH vorlegen lässt, bevor es zu Abbuchungen kommt.
Verbraucherdienst e.V informiert - berät- kämpft für das Recht seiner Mitglieder 0201-176790