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Fachartikel, 13.03.2007
Betriebliche Wiedereingliederung
Handicaps sind kein Handicap
Die betriebliche Wiedereingliederung von schwer bzw. länger erkrankten Mitarbeitern bildetet für deutsche Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Die Aufwendungen sind hoch und betrugen im Jahr 2005 allein bei den Berufsgenossenschaften 2,5 Milliarden Euro für Reha-Maßnahmen. Ein Bericht des Institut der deutschen Wirtschaft.
Die deutschen Unternehmen bemühen sich seit Langem, Mitarbeiter nach längerer Krankheit wieder ins Berufsleben zu integrieren. Die Zahl der abgeschlossenen Rehabilitationsfälle mit dem Ziel einer Rückkehr ins Arbeitsleben liegt seit zehn Jahren bei etwa 120.000 bis 130.000 jährlich.

Rücken kaputt, Arbeitsunfall, Herzinfarkt oder Tumorerkrankungen – solche Leiden führen meist zu längeren beruflichen Auszeiten. In der Rehabilitation wird der Patient dann möglichst für den Job wieder fit gemacht. Darauf zielt das Gros der Reha-Maßnahmen. So entfielen bei der Rentenversicherung im Jahr 2005 rund 40 Prozent der 110.000 beruflichen Reha-Maßnahmen auf Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes. Dabei wird u.a. geklärt, ob der Proband sich für bestimmte Jobs überhaupt eignet, indem er auf Probe eingestellt wird. Ein weiteres Fünftel der Fälle betraf Qualifizierungs- sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und jeweils ein Zehntel die Berufsvorbereitung, Zuschüsse für Arbeitgeber und Maßnahmen zugunsten von Arbeit in Behindertenwerkstätten.

Vor allem Männer und Frauen im Alter von 40 bis 49 Jahren kommen in den Genuss der Förderung. Sie stellen beinahe die Hälfte aller Rehabilitanden. Neben der Rentenversicherung sind auch Krankenkassen und Berufsgenossenschaften finanziell mit im Boot. Sie unterstützen Unternehmen und betroffene Mitarbeiter mit Millionenbeträgen:

::: Die schrittweise Wiedereingliederung bei längerer bzw. schwerer Erkrankung wird von der Krankenkasse über die Fortzahlung des Krankengeldes finanziell unterstützt. Hierfür wendete die gesetzliche Krankenversicherung 2005 immerhin 5,9 Milliarden Euro auf; für
das Krankentagegeld zahlten die privaten Kassen 718 Millionen Euro.

::: Nach einem Arbeitsunfall oder einer berufsbedingten Erkrankung wird die Berufsgenossenschaft aktiv: Sie bezahlt die Rehabilitation für den Betroffenen, aber auch die technische Anpassung des Arbeitsplatzes an das veränderte Potenzial des Mitarbeiters.

Summa summarum kosteten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 2005 rund 216 Millionen Euro – bei gesamten Reha-Ausgaben der Berufsgenossenschaften von 2,5 Milliarden Euro. Auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben werden die Rehabilitanden im Betrieb von vielen Stellen begleitet:

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Betriebsarzt
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Er bildet im Wiedereingliederungsprozess quasi die Schnittstelle zwischen den Beteiligten. Er berät das Unternehmen, wie und wo gehandicapte
Mitarbeiter eingesetzt werden können. Mit dem Betroffenen bespricht er die notwendigen Eingliederungsmaßnahmen. Wenn erforderlich, klärt er mit Spezialisten, was der Behinderte leisten kann.

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Integrationsteam
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In Großunternehmen sind Wiedereingliederungsverfahren Routine. Dort gibt es oft ein festes Integrationsteam: Ein Vertreter der Personalabteilung, der Betriebsarzt und der Betriebsrat plus Schwerbehindertenvertreter arbeiten mit dem betreffenden Mitarbeiter und seinem Vorgesetzten einen Wiedereingliederungsplan aus und setzen ihn um. Für ein solches Eingliederungsmanagement können die Reha-Träger Zuschüsse gewähren – also Kranken- und Rentenversicherung bzw. bei Berufsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen die Berufsgenossenschaften.

In Kleinbetrieben und mittelständischen Unternehmen setzen sich bei Bedarf Führungskraft, Betriebsarzt und, falls vorhanden, ein Vertreter der Beschäftigten mit dem Betroffenen an einen Tisch und beraten über den besten Weg zur Rückkehr an den Arbeitsplatz.
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