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Astoria Organic Matters: Möglichkeiten der Anleger nach der Insolvenz

Das Emissionshaus Astoria Invest AG und auch die Astoria Organic Matters Fonds sind insolvent. Den Anlegern drohen nun hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.
(PM) Köln, 01.02.2017 - Nach Unternehmensangaben wurde die Astoria Invest AG als Emissionshaus der Astoria-Gruppe gegründet, um industrielle Kompostierungsanlagen zu bauen und zu betreiben. Anleger konnten sich an den geschlossenen Fonds Astoria Organic Matters und Astoria Organic Matters 2 mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Bei vergleichsweise kurzen Laufzeiten wurden den Anlegern ordentliche Renditen in Aussicht gestellt. Erreicht werden sollten diese durch die vermeintlich überlegene Kompostierungstechnik, die nachhaltig für hohe Wirtschaftlichkeit sorgen sollte.

Es kam jedoch ganz anders. Das Jahr 2016 endete für die Anleger mit einer ganzen Reihe von Hiobsbotschaften. Zunächst eröffnete das Amtsgericht Heidelberg am 11. November das vorläufige Insolvenzverfahren über die Astoria Invest AG (Az.: w 51 IN 537/16). Etwa einen Monat später wurden auch die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG (Az.: z 51 IN 587/16) und Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG (Az.: w 51 IN 588/16) eröffnet. Ebenfalls insolvent sind die Astoria Partner Management GmbH (w 51 IN 590/16) und die Astoria Private Equity GmbH (z 51 IN 443/16).

Für die Anleger sind nun hohe Verluste zu befürchten, die bis zum Totalverlust reichen können. Sollten die Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können sie möglicherweise Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die zu erwartenden finanziellen Verluste dadurch kompensiert werden können. Allerdings können noch weitere rechtliche Schritte geprüft werden. Zur Wahrung ihrer Interessen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt (www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) wenden.

So können durch eine fehlerhafte Anlageberatung Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken, z.B. Totalverlust des investierten Geldes, aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.
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