Pressemitteilung, 21.11.2016 - 12:57 Uhr
Perspektive Mittelstand
Kooperationsvereinbarung zwischen dem internationalen Anwaltsnetzwerk CBBL und dem Institut für Erbrecht e.V.
Darüber hinaus ist das Institut für Erbrecht durch seinen wissenschaftlichen Beirat und seine Mitglieder ständig damit befasst, die Entwicklungen auf dem Gebiet des Erb- und Erbschaftsteuerrechts auch wissenschaftlich zu begleiten und zu fördern.
(PM) Baden-Baden, 21.11.2016 - Das weltweite Netzwerk deutschsprachiger Anwaltskanzleien im Ausland CBBL und die europaweite Vereinigung von Spezialisten auf dem Gebiet des Erb- und Erbschaftssteuerrecht IFE haben einen Kooperationsvertrag zur Intensivierung Ihrer professionellen Zusammenarbeit bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug unterzeichnet. Stefan Meyer, Rechtsanwalt in Madrid, Mitgründer und Vorstandmitglied der CBBL (www.cbbl-lawyers.de/) sagt: "Gerade auf dem Gebiet des Erbrechts ist eine Zusammenarbeit zwischen den in anderen Rechtsordnungen arbeitenden Anwälten und deutschen Erbrechtspezialisten unerlässlich. Wir erwarten bei internationalen Erbfällen einen regen Austausch in beide Richtungen!" Rechtsanwalt Uricher, Vorstand des Institut für Erbrecht (www.erbrecht-institut.de/) freut sich über den Abschluss der Kooperation, da es dadurch noch besser möglich wird, Mandanten sowohl bei der grenzüberschreitenden Vermögensnachfolgeplanung begleiten zu können, wie auch bei Nachlässen die internationale Bezüge aufweisen den Mandanten in diesen schwierigen Situationen unterstützen zu können. Die Kooperation mit dem Netzwerk CBBL ist gerade in der heutigen Zeit einer stetigen Internationalisierung eine wichtige Grundlage für eine verlässliche Nachlassplanung in rechtlicher wie in steuerrechtlicher Hinsicht. Über das Institut für ErbrechtDas Institut für Erbrecht ist eine europaweite Vereinigung von Spezialisten auf dem Gebiet des Erb- und Erbschaftssteuerrechts. Ziel des Instituts für Erbrecht ist es, dem Ratsuchenden sowohl bei der Abwicklung von Nachlassfällen und Erbstreitigkeiten als auch in der Nachlassplanung professionelle Beratung anbieten zu können. Durch das Netzwerk von nationalen und auch internationalen Erbrechtspezialisten ist eine kompetente Beratung sowohl im Inland als auch im Ausland möglich. Denn immer mehr Erbrechtsfälle oder Nachfolgeregelungen sind grenzüberschreitend, deren Lösung jedoch nur noch durch eine enge Zusammenarbeit von international tätigen Spezialisten möglich.Darüber hinaus ist das Institut für Erbrecht durch seinen wissenschaftlichen Beirat und seine Mitglieder ständig damit befasst, die Entwicklungen auf dem Gebiet des Erb- und Erbschaftsteuerrechts auch wissenschaftlich zu begleiten und zu fördern.Abdruck honorarfrei. Bei Abdruck oder redaktioneller Erwähnung Belegexemplar gebeten.


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