Es geht um ca. zwei Milliarden Euro Nachzahlung an Allianz-Versicherte, die zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen, und diese seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben.
(PM) Essen, 26.08.2011 - Auf Grund einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 18. August 2011, dass die verwendeten Klauseln bezüglich Rückkaufwert, Beitragsfreistellung und Stornoabzug bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Allianz Lebensversicherung AG als unwirksam anzusehen seien (AZ 2 U 138/10). Das Urteil wird seitens des OLG mit Intransparenz der Klauseln begründet, und bezieht sich auf Verträge die zwischen dem 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden.
Mit diesem Urteil haben ehemalige Allianzkunden Ansprüche auf zum Teil erhebliche Nachzahlungen wegen falsch berechneter Stornokosten und zu gering berechneten Rückkaufswerten. Wer seinen Vertrag noch nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt hat, kann eine Neuberechnung beanspruchen. Eine beitragsfreie Versicherungssumme sollte nach der Neuberechnung höher ausfallen.
Verbraucher, die zwischen Anfang Juli 2001 und Ende 2007 bei der Allianz eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, und mittlerweile gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, sollten mit Blick auf das Urteil des OLG Stuttgart zeitnah Ansprüche anmelden bzw. geltend machen.
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