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News, 15.02.2007
Internet
Betreiber von Foren dürfen Teilnehmer aussperren
Betreiber von Foren im Internet hatten es der letzten Zeit nicht leicht – gerade, was neue Kontrollauflagen anbetrifft. Ein neues Urteil stärkt nun dahingehend die Rechte von Forenbetreibern.
Nachdem in jüngster Zeit verschiedene deutsche Gerichte den Betreibern von Internetforen erhebliche Auflagen zur Kontrolle der hier veröffentlichten Beiträge gemacht hatten, hat das Landgericht München die Rechte dieser Anbieter gegenüber den Teilnehmern gestärkt. Demnach dürfen die Betreiber unerwünschten Forumsgästen die Teilnahme dauerhaft untersagen.

In dem vor dem Landgericht München verhandelten Fall hatte der Heise Zeitschriften Verlag gegen einen Teilnehmer in einem der Heise-Online-Foren geklagt, der durch seine Beiträge wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen dieser Foren verstoßen hatte. Auch nach Sperrungen der Online-Identität hatte sich der Beklagte immer wieder durch Angabe falscher Personendaten Zugang zu den Foren verschafft und weitere Verstöße begangen.

In einem ersten Verfahren hatte der Beklagte dann eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, sich nicht mehr an den Online-Foren zu beteiligen. Vor dem Landgericht München musste nun entschieden werden, ob der Beklagte nun auch die angefallenen Verfahrenskosten zu tragen habe.

Dies bejahten die Münchener Richter in ihrem Urteil vom 25.10.2006 (Az.: 30 O 11973/05), da der Beklagte im Rechtsstreit unterlegen sei. In seiner Begründung argumentiert das Landgericht, dass mit der Anmeldung eines Teilnehmers zu einem Internetforum zwischen dem Forumsbetreiber und dem Teilnehmer ein Vertrag zustande komme. Da der Forumsanbieter mit seinem Angebot nicht unerhebliche Haftungsrisiken eingehe, müssten sich die Teilnehmer an die für das Forum aufgestellten Regeln halten. Zudem räumen die Richter dem Forumsanbieter explizit ein weit reichendes virtuelles Hausrecht ein, sodass etwa Beiträge gelöscht werden können oder der Zugang zum Forum für Teilnehmer auch ganz gesperrt werden darf.

Mit diesem Urteil werde die Rechte der Forumsbetreiber gegenüber den Teilnehmern deutlich gestärkt. Sofern die Identitäten der für das Forum angemeldeten Personen bekannt ist, dürften die Anbieter nun deutlich einfacher als bisher Störenfriede ausschließen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen und den Forumsbetreiber damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen können. So hatten andere Gerichte den Forumsanbietern erhebliche Kontrollpflichten auferlegt, um rechtswidrige Beiträge zu Lasten Dritter zu verhindern.

Quelle / Urheber:
WRS Verlag für Wirtschaft,
Recht, Steuern GmbH & Co.
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79102 Freiburg

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