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Pressemitteilung

fairvesta erhebt Klage gegen die Kanzlei Nieding + Barth

Am 14. Oktober 2013 veröffentlichte die WirtschaftsWoche einen Artikel mit der Überschrift „Beim Fondsanbieter fairvesta sieht es düster aus“.
(PM) Tübingen, 05.11.2013 - Die Kanzlei Nieding + Barth, bzw. die auf einem Zusammenschluss der Kanzleien Nieding + Barth und Tilp Rechtsanwälte beruhende PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hatte daraufhin auf verschiedenen Domains mit rechtswidrigen Äußerungen Mandantenakquise betreiben wollen. Die Anwälte stellten sich dabei als Anlegerschutzanwälte dar und forderten die Besucher ihrer Internetpräsenz aktiv auf, gegen angebliche Rechtsverletzungen der fairvesta vorzugehen. Damit erweckten sie insbesondere den unzutreffenden Eindruck, als gebe es bereits „Schadensfälle“, obwohl bisher kein einziger solcher Fall bekannt geworden ist.

Die fairvesta Holding AG hat heute über die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) eine Schadensersatzklage gegen die Kanzlei Nieding + Barth beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Geltend gemacht wird ein erster kleiner bezifferbarer Teil des geschuldeten Schadensersatzes bzw. die Vertragsstrafe wegen rechtswidriger Berichterstattung über die fairvesta-Gruppe in Höhe von rund 54.000 Euro. Zusätzliche Schritte werden folgen, sobald weitere Schadensposten beziffert werden können.

Darüber hinaus wird auch das Vorgehen gegen die PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und deren Geschäftsführer Rechtsanwalt Klaus Nieding und Rechtsanwalt Andreas W. Tilp konsequent fortgesetzt. Aufgrund zahlreicher Verstöße gegen die vom Landgericht Düsseldorf antragsgemäß erlassene einstweilige Verfügung hat die fairvesta Holding AG am heutigen Tag beim Landgericht durch die Kanzlei LHR den Antrag stellen lassen, den Antragsgegnern ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro aufzuerlegen.
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