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Pressemitteilung

fairvesta-Gruppe erwirkt Ordnungsstrafe gegen BSZ wegen rechtsverletzender Werbung

Der Betreiber der Anlegerschutzplattform fachanwalt-hotline.eu BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. muss wegen rechtsverletzender Werbung eine Ordnungsstrafe an die Staatskasse zahlen.
(PM) Tübingen, 29.10.2013 - Rechtsanwalt Philipp von Mettenheim vertritt die fairvesta-Gruppe in presserechtlichen Angelegenheiten. Bereits 2008 hatte er für die fairvesta-Gruppe rechtsverletzende Werbung des BSZ gerichtlich verbieten lassen. Dem BSZ war untersagt worden, mit der Werbeaussage „Betroffene können sich der BSZ®e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „fairvesta“ anschließen“ den falschen Eindruck zu erwecken, es existiere eine Anlegerschutzgemeinschaft, in der Anleger der fairvesta-Gruppe Mitglied seien. Das Landgericht Hamburg sah es nun als erwiesen an, dass der BSZ schuldhaft gegen dieses Verbot verstoßen hat, und verhängte eine Ordnungsstrafe gegen den BSZ.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden sich auf www.fairvesta.de
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