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Pressemitteilung

Zur Zukunft des europäischen Gesellschaftsrechts

Die Europäische Kommission hat die weitere Konsultation des Europäischen Gesellschaftsrechts eingeleitet.
(PM) Berlin, 22.02.2012 - Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Kommission das europäische Gesellschaftsrecht zu einem "Eckpfeiler des Binnenmarktes" erhoben hat. Da sich das Gesellschaftsrecht der EU in den vergangenen 40 Jahren weiterentwickelt hat, soll nun eine weitere Harmonisierung auf den Weg gebracht werden.

Was ist Gegenstand der bisherigen Harmonisierung?

Der Schwerpunkt der bisherigen Harmonisierungsbemühungen lag auf dem Schutz der Interessen von Aktionären und anderen Beteiligten sowie der Bildung und Erhaltung des Kapitals von Aktiengesellschaften. Weitere Eckpunkte waren die Harmonisierung in Themen wie Übernahmeangeboten, der Pflicht zur Offenlegung von Zweigniederlassungen, Verschmelzungen und Spaltungen, sowie Mindestvorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit nur einem einzigen Gesellschafter. Auch die Rechte von Aktionären wurden in der Vergangenheit gestärkt, sowie verwandte Bereiche wie die Rechnungslegung angepasst. Einen weiteren Schwerpunkt legte die Kommission auf die den Bereich der unterschiedlicher europäischen Gesellschaftsformen wie Europäische Gesellschaft (Societas Europaea/SE), Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und Europäische Genossenschaft (SCE).

Warum ist eine weitere Harmonisierung überhaupt notwendig?

Laut Aussage der Europäischen Kommission haben sich Initiativen im europäischen Gesellschaftsrecht als zunehmend schwierig erwiesen, was sich insbesondere an den fehlenden Fortschritten einiger Initiativen zur Vereinfachung und beim vorgeschlagenen Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea/SPE) zeige. Die Konsultation ist laut Aussage der Europäischen Kommission weiterhin notwendig, da die grenzübergreifende Dimension der Wirtschaft sowohl aus der Perspektive der Unternehmen als auch der Verbraucher enorm an Bedeutung gewonnen hat.

Was ist der Hintergrund?

Es ist nicht der erste Versuch der Europäischen Kommission in der Harmonisierung des europäischen Gesellschaftsrechts voranzukommen. Zuvor war bereits Arbeitsgruppe aus renommierten Wissenschaftlern eingerichtet worden, welche der Kommission einen Bericht mit einer Reihe von Empfehlungen für Maßnahmen vorlegte. Nach Erörterung dieses Berichtes will die Kommission nun eine öffentliche Diskussion anstoßen, um die Standpunkte aller Interessenträger zur Entwicklung des Europäischen Gesellschaftsrechts nach 2012 einzuholen.

Fazit:

Das Europäische Gesellschaftsrecht ist klar auf dem Vormarsch. So haben z.B. Firmen wie Allianz, BASF, Deichmann, E.ON Energy Trading, Porsche, Schering oder Tchibo mittlerweile die Rechtsform der Europäischen (Aktien-)Gesellschaft (Societas Europaea/SE) gewählt. Hieraus folgt, dass im Großunternehmertum die Europäisierung des Gesellschaftsrechts bereits angekommen ist. Jetzt heißt es die so wichtigen weiteren Reformen voran zu bringen. So könnte zum Beispiel ein Fortschritt in Bezug auf die Europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea/SPE) auch den Mittelstand für das Europäische Gesellschaftsrecht begeistern. Insofern verdienen die Bemühungen der Europäischen Kommission das Prädikat "begrüßenswert".
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Rechtsanwalt Fabian Tietz ist seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Fokus seiner anwaltlichen Praxis liegt vornehmlich auf dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Wirtschaftsrecht. Rechtsanwalt Tietz hat erfolgreich die theoretische ...
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