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Wie wird man eigentlich ein Gefahrstoffbeauftragter?

HDT-Lehrgang Gefahrstoffbeauftragter: Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und koordiniert die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen und den Behörden
(PM) Essen, 12.06.2014 - Genau so wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Dazu werden umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen vorausgesetzt. Ein Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden, z.B. dem Gefahrstoffbeauftragten. Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortliche Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen. Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.

Das Haus der Technik bietet dazu am 26.-27. Juni 2014 in München einen zweitägigen Fachkundelehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ an, in dem diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutert werden. Ein weiterer Termin für den Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ ist der 04. - 05.09.14 in Scharbeutz an der Ostsee.

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik (Tel. 0201/1803-344, Frau Wiese) oder direkt hier: www.gefahrstoffbeauftragter.eu oder www.gefahrstoffe.eu
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45127 Essen
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