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Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft nach Jahren noch gültig

(PM) Essen, 23.11.2012 - Viele Verträge aus den Jahren 2002 bis 2008 können heute noch widerrufen werden. Dies berichtet der Essener Verbraucherschutzverein Verbraucherdienst e.V. In den Jahren zwischen 2002 bis 2008 wurde für den Abschluss an der Haustür ein fehlerhafter Vertragstext verwendet. Dies kann für einige im Direktvertrieb tätige Unternehmen sogar bis heute zutreffen mit der Folge, dass diese Verträge unter Umständen auch Jahre später noch widerrufen werden können. Unter anderem betrifft dies viele Produkte des Hauses Bertelsmann wie beispielsweise die Bertelsmann Lexikothek.

Auch für Verträge aus Freizeitveranstaltungen wie Kaffeefahrten hat dieser Sachverhalt Relevanz. Weitere Einzelheiten zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften in diesem Zusammenhang finden sich auf der Webseite des Verbraucherdienst e.V. unter bit.ly/Qs4xKl
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