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Weiterer Scientology-Hacker der Anonymous-Gruppe zu Haft- und Geldstrafe verurteilt

Anonymous-Mitglied Mettenbrink wurde wegen böswilliger Angriffe auf die Scientology Website rechtmäßig verurteilt
(PM) München, 05.06.2010 - Brian Thomas Mettenbrink wurde am Montag den 24. Mai 2010 zu 12 Monaten Gefängnis und 20.000 Dollar (ca. 16.000 EUR) als Schadenswiedergutmachung verurteilt. Er hatte gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Internet-Untergrundgruppe Anonymous die Internetseiten der Religionsgemeinschaft Scientology lahmgelegt.

In Los Angeles wurde Brian Mettenbrink am 24. Mai 2010 wegen eines Cyberangriffs vom Januar 2008 auf die Scientology-Seite scientology.org nun zu 12 Monaten Haftstrafe verurteilt (CR Nr. 09-1149-GAF). Mettenbrink wurde außerdem zu einer Schadenswiedergutmachung von 20.000 Dollar (ca. 16.000 Euro) verurteilt und zu Bewährungsauflagen nach seiner verbüßten Haftstrafe.

Das Bundesgericht in Los Angeles konnte dem Scientology-Hacker, der Mitglied der Aktivistengruppe Anonymous ist, nachweisen, dass die Cyber-Attacke vom Januar 2008 Züge eines Hassverbrechens aufwies. Mettenbrink hatte sich bereits im Februar für schuldig bekannt, vor zwei Jahren in gesetzeswidriger Weise in geschützte Computersysteme eingedrungen zu sein. Zusammen mit anderen Mitgliedern der Hackergruppe Anonymous legte er mehrere Internetseiten der Scientology Kirche lahm.

Die angegriffene Webseite der Scientology Kirche ist die zentrale Informations-Website weltweit. Gemäß der US-Bundesanwaltschaft handelte Mettenbrink in böser Absicht, um der Scientology Kirche International vorsätzlich einen Schaden zuzufügen. Der Staatsanwalt vom Department of Justice erklärte: "Unsere freie Gesellschaft wird nicht mehr funktionieren, wenn böswillige Angriffe von ein paar wenigen auf Einzelne nur wegen Ihrer religiösen Überzeugungen verübt werden könnten."

Richter Fees stellte fest, dass die festgestellten Handlungen rein aus Hass erfolgten, mit dem Ziel einer religiösen Vereinigung zu schaden. Der Richter ordnete an, dass nach der verbüßten Haftstrafe eine Bewährungsauflage folgen müsse und Mettenbrink sich nicht näher als bis auf 100 Yards an eine Scientology Kirche heranbewegen darf. Richter Fees erklärte weiterhin, dass die "Natur und Umstände ernst sind", und dass das angesetzte Strafmaß für Mettenbrink "dem Schutz der Öffentlichkeit" vor weiteren strafbaren Handlungen dient.

Mettenbrink ist nun das zweite Anonymous-Mitglied in den USA, das in den letzten sieben Monaten für den rechtswidrigen Cyberangriff vom Januar 2008 auf die Scientology Websiten verurteilt wird. Im November 2009 wurde bereits Dimitry Guzner aus New Jersey zu einer 366-tägigen Haftstrafe und einer Bewährungsauflage von zwei Jahren verurteilt. Guzner muss Schadensersatz in Höhe von 37.500 Dollar (ca. 30.000 Euro) an die Scientology Kirche leisten. Das Department of Justice erklärte unter anderem in einer Pressemeldung: "Nach den kriminalpolizeilichen Informationen im US-District Los Angeles hat Guzner sich offiziell als Mitglied der Untergrundorganisation ´Anonymous` bezeichnet und gestanden, die Angriffe in deren Namen ausgeführt zu haben."

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