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Weiter kein Schutz im grauen Kapitalmarkt

(PM) bundesweit, 16.02.2011 - Das neue Anlegerschutzgesetz, das vom Bundestag verabschiedet werden soll, klammert den Grauen Kapitalmarkt aus und konzentriert sich auf einzelne Verbesserungen im bereits regulierten Bereich der Finanzdienstleistungen. "Damit bleibt der Graue Kapitalmarkt vorerst weiterhin grau und ist einer effektiven staatlichen Kontrolle entzogen", kritisiert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk (CSU) gegenüber dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net. Das Gesetz trägt den wohl klingenden Namen "Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts". Es soll im März 2011 inkraft treten.

Freifahrtschein für Genussrechteverkäufer

Bei Anbietern geschlossener Fonds bleibt also alles, wie gehabt, allein an der Bonner Finanzaufsicht BaFin hängen, die die Verkaufsprospekte und die darin enthaltenen Risiken und Fallen überhaupt nicht inhaltlich überprüft, sondern nur darauf achtet, dass die Form eingehalten wird. Und, wenn ein Anbieter Genussrechte oder stille Beteiligungen ab 50.000 Euro Mindesteinlage verkauft, dann ist das nicht einmal genehmigungspflichtig, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Investor ab 50.000 Euro selbst die Risiken zu kennen habe.

Freibrief für undurchsichtige Aktientausch-Geschäfte

Noch gemeiner, und das trifft dann wieder Tausende von Kleinanlegern, ist der Aktientausch bei Pennystocks im Freiverkehr der Börse. Welche dubiosen Anlagen noch weiterhin nicht reguliert werden, unter www.gomopa.net
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