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Vermögen übertragen: Vererben und verschenken mittels Liechtensteiner Lebens- und Rentenversicherungen

Eine rechtzeitige Planung der Vermögensübertragung ist nicht nur empfehlenswert, sondern kann mit einer Liechtensteiner Investmentpolice auch substantielle finanzielle und gestalterische Vorteile bringen.
(PM) Mauren (Liechtenstein), 18.07.2011 - Erbschaften haben eine enorme volkswirtschaftliche Bedeutung entwickelt. Das vererbte Vermögen wird lt. einer Studie der Postbank von 220 Mrd. Euro bis zum Jahre 2020 auf über € 300 Mrd. Euro jährlich steigen. In Deutschland wird am häufigsten – neben Immobilien – Geld vererbt, Erblasser sind meist die Eltern gefolgt von den Großeltern
Eine rechtzeitige Planung der Vermögensübertragung ist nicht nur empfehlenswert, sondern kann mit einer Liechtensteiner Investmentpolice auch substantielle finanzielle und gestalterische Vorteile bringen.

Diese Investmentpolicen sind mit deutschem Steuerrecht konform, unterscheiden sich aber teilweise deutlich von in Deutschland erhältlichen Versicherungsmodellen.

Langfristig abgeltungssteuerfreier Kapitalaufbau – Mehr Kapital im Alter oder für die Erben

Mit Abschluss einer Investmentpolice beginnt der Steuervorteil. Insbesondere Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht haben stark an Attraktivität gewonnen. Sie bieten die Möglichkeit, zu attraktiven Konditionen den substantiellen Steuervorteil in Anspruch zu nehmen.

Das Renteneintrittsalter kann bis zum 100. Lebensjahr aufgeschoben werden. Für einen heute 60-jährigen bedeutet dies, dass er die nächsten 40 Jahre das für den Vorsorge- und Absicherungsbedarf „reservierte“ Kapital ertragssteuerfrei veranlagen kann.

Da während der Laufzeit keine Steuern auf realisierte Gewinne, Zinsen oder Dividenden anfallen, wirkt sich der Zinseszinseffekt besonders deutlich aus. Im Vergleich zu einem abgeltungssteuerpflichtigen Wertpapierdepot ergibt sich ein Performancevorteil von bis zu 40%.

Gleichzeitig behält der Versicherungsnehmer ein Kapitalwahlrecht und kann so jederzeit (Teil)Entnahmen tätigen. Diese sind nach 12 Jahren nur zur Hälfte des persönlichen Einkommensteuersatzes steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren). Im Todesfall sind die Versicherungsleistungen einkommensteuerfrei.

Freie Anlagewahl – kein anonymer Deckungsstock

Die Veranlagung der Einmalprämie kann entweder durch eigene Fonds/ETF Auswahl bestimmt werden oder es kann alternativ eine Anlagestrategie gewählt werden, die ein Vermögensverwalter umsetzt.

Jetzt verschenken und Freibeträge ausnützen – Kontrolle behalten

Diese Möglichkeit bietet sich beispielsweise dann an, wenn Großeltern (Eltern) einen Teil ihres Vermögens an die Enkel (Kinder) im Rahmen der persönlichen Freibeträge übertragen möchten, die Verfügungsgewalt über den Vertrag jedoch behalten wollen.

Vorteile bei „komplexeren“ Lebensumständen

Der Trend zu komplexeren Beziehungsgefügen (Geschiedener Partner, Scheidungskinder, Lebensgemeinschaften, Patchwork-Familie usw.) bringt auch viele zusätzliche Fragen in punkto Vermögensübertragung mit sich. Hier bieten Liechtensteiner Versicherungslösungen vielfältige und individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten.

Schutz bei überschuldetem Nachlass

Bei Nennung von Bezugsberechtigten fällt eine Todesfallleistung nicht in den Nachlass. Diese wird direkt an die Begünstigten ausbezahlt. Begünstigte haften nicht für die Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers. Im Falle eines überschuldeten Nachlasses kann das Erbe ausgeschlagen und die Versicherungsleistung angenommen werden.

Liechtensteiner Investmentpolicen bieten attraktive Möglichkeiten für die Vermögens- und Nachlassplanung von Privatanlegern und Unternehmern. Der Liechtensteiner Versicherungsmakler PMS AG hat sich auf diese Investmentpolicen spezialisiert.

Weiterführende Informationen, individuelle Beratung und Angebote erhalten Interessierte direkt bei der PMS AG und www.pms-ag.com .
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Herr Mag. Claus Müller
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