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Pressemitteilung

Unternehmerpersönlichkeitsrecht - Einstweilige Verfügung wegen falscher Bewertung erwirkt

(PM) Potsdam, 31.08.2014 - Die Geschichte spielt im Jahr 2013. Das Unternehmen erbrachte hochqualifizierte Dienstleistungen des Marketings, war international angesehen und hatte viele zufriedene Mitarbeiter. Eines Tages erlangte das Unternehmen mit großem Schrecken Kenntnis davon, dass ein ehemaliger freier Mitarbeiter wahrheitswidrige Informationen über das Unternehmen verbreitete. Die Aussagen waren geeignet, das Unternehmen in erheblichen Misskredit zu bringen. Die falschen Behauptungen waren zudem für jeden, der sich in der Branche bewegte, in einem Bewertungsforum deutlich zu sehen. Das Unternehmen musste jetzt darum bangen, dass langjährige Geschäftsbeziehungen hinterfragt würden und neue Geschäftskontakte gar nicht erst zu Stande kämen.

Da die Kernaussage des ehemaligen Mitarbeiters aber nachweislich falsch war, wollte sich das Unternehmen mit allem, was ihm zur Verfügung stand, zur Wehr setzen. So beauftragte das Unternehmen die Kanzlei ilex Rechtsanwälte damit, gegen die Äußerung vorzugehen.

Die Rechtslage

Mittlerweile ist wohl jedem bekannt, dass das Grundgesetz jedem Menschen ein Persönlichkeitsrecht einräumt. Im Zusammenhang mit Äußerungen über Personen wird das Persönlichkeitsrecht dann verletzt, wenn wahrheitswidrige Äußerungen oder solche Äußerungen gemacht werden, die einen beleidigenden Inhalt haben. Diese Arten der Äußerungen sind dann nicht mehr von der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit geschützt.

Was jedoch weit weniger bekannt ist: Auch Unternehmen steht ein Persönlichkeitsrecht mit gleichem Inhalt zu. Im Ergebnis leuchtet das natürlich auch ein. Falsche und beleidigende Äußerungen greifen in die Rechtssphäre eines Unternehmens genauso ein, wie in die Rechtssphäre eines Individuums. Deshalb muss auch Unternehmen ein aus dieser Verletzung resultierender Anspruch zugebilligt werden.

Dem Unternehmen stehen ein Anspruch auf Löschung der rechtswidrigen Äußerung sowie ein Unterlassungsanspruch zu. Inhalt des Unterlassungsanspruches ist es, dass die wahrheitswidrige oder beleidigende Äußerung zu keinem Zeitpunkt erneut erfolgen darf. Zudem steht dem Unternehmen auch ein Schadensersatzanspruch zu. Von dem Schadensersatzanspruch umfasst sind sämtliche Schäden, die dem Unternehmen durch die rechtswidrige Äußerung entstanden sind.

Wie kommt das Unternehmen zu seinem Recht?

Wenn eine Äußerung erst einmal in Netz steht, verbreitet sich diese Information wie ein Lauffeuer, insbesondere, wenn die Äußerung an prominenter Stelle erfolgt. Der Schaden wächst stündliche. Deshalb muss in diesen Fällen schnell reagiert werden.

Betroffenen stehen in diesen Fällen die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zur Verfügung. Hierbei geht es um eine Ausnahme von dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Das Unternehmen wird eine einstweilige Verfügung beantragen, die es dem Äußernden verbietet, falsche Informationen über das Unternehmen zu verbreiten.

Der Vorteil im Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Verfügung liegt darin, dass kein aufwändiges Gerichtsverfahren durchgeführt werden muss. Hierfür besteht auch keine Zeit.

Die Entscheidung

Nach dem oben beschriebenen Fall informierte das Unternehmen die Rechtsanwälte der Kanzlei ilex unmittelbar nach Kenntnis der rechtswidrigen Äußerung. So konnten von Seiten der Rechtsanwälte schnelle und effektive Maßnahmen ergriffen werden. Nachdem die außergerichtliche Aufforderung an den ehemaligen Mitarbeiter, entsprechende Äußerungen zukünftig zu unterlassen, von diesem ignoriert wurde, beantragten die Rechtsanwälte des Unternehmens eine einstweilige Verfügung bei dem Landgericht Berlin.

Das Landgericht Berlin erließ postwenden die einstweilige Verfügung zum Schutz des Unternehmerpersönlichkeitsrechts. Angesichts dessen, dass das Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis sechs Monate für den Fall eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung verhing, ist nicht anzunehmen, dass der ehemalige Mitarbeiter seiner Äußerungen wiederholen wird.

Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte keine Zweifel lassen, dass falsche Äußerungen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Rechtsverkehr nichts zu suchen haben. Im Zeitalter des Internets, in welchem Geschäftspartner und Kunden sich ein Bild über jemanden dadurch machen, dass sie die Erfahrungen anderer lesen, gilt dies umso mehr!

Fazit

Der Schaden für das Unternehmen konnte abgewendet werden. Das war möglich, da das Unternehmen schnell reagiert und spezialisierte Anwälte eingeschaltet hat. Wegen der nicht unerheblichen Gegenstandswerte im Persönlichkeitsrecht sowie der Erforderlichkeit, beim einstweiligen Rechtsschutz in kürzester Zeit Schriftsätze zu produzieren, die der Prüfung eines Gerichtes standhalten, handelt es sich um ein Rechtsgebiet für spezialisierte Anwälte.
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