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Staatliches Sportwettenmonpol grundgesetzwidrig: Restriktionen im deutschen Glücksspielrecht nicht mehr haltbar

(PM) , 28.03.2006 - Karlsruhe, www.ne-na.de - Das staatliche Monopol für Sportwetten ist in seiner gegenwärtigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter, erklärte das Gericht. Der verklagte Freistaat Bayern müsse deshalb entweder mehr für die Bekämpfung der "Wettleidenschaft" tun, um am Monopol festhalten zu können. Oder er muss private Veranstalter zu sogenannten Oddset-Sportwetten mit fester Quote zulassen. Der Staat dürfe das Monopol nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern müsse es "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten". Mit seinem Spruch gab das Karlsruher Gericht einer Münchener Buchmacherin teilweise Recht, die ebenfalls Sportwetten mit festen Gewinnquoten anbieten wollte. Für eine Neuregelung entweder durch den Bund oder das Land wurde eine Frist bis Ende 2007 gesetzt. Für den Hamburger Medienrechtler Ralph Oliver Graef von der Hamburger Anwaltskanzlei Unverzagt von Have www.unverzagtvonhave.com sind im Spannungsfeld von fiskalischen Zwecken, ordnungspolitischen Zielen und der Berufsfreiheit Privater die bestehenden Restriktionen im Glücksspielrecht nicht mehr haltbar. "Die intensive Bewerbung staatlicher Angebote und damit das Ausnutzen der Spielleidenschaft durch staatliche Anbieter sowie die in den Vordergrund getretenen fiskalischen Interessen lassen eine Einschränkung des Grundrechts auf Berufsfreiheit aus Artikel 12 des Grundgesetzes als nicht mehr verhältnismäßig erscheinen", so Graef. In der Sportwettenbranche wird das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes begrüßt: „Endlich hat das Bundesverfassungsgericht juristische Klarheit gebracht. Deutschland ist kurz vor der Fußball-Weltmeisterschaft im eigenen Land in Europa angekommen. Während die Menschen überall in Europa Sportwetten platzieren konnten, standen wir lange Jahre abseits“, so Helmut Sürtenich, Vorstand der Düsseldorfer Beteiligungsgesellschaft Stratega-Ost www.stratega-ost.de. Das Karlsruher Urteil sei nicht nur ein positives Signal für die private Konkurrenz, sondern auch für viele Bundesbürger, die auf der Suche nach einem Job seien. "Studien machen nämlich deutlich, dass bei einem Wegfall des staatlichen Monopols Tausende von neuen Arbeitsplätzen in der Wettbranche entstehen werden“, so Sürtenich. Das eigene Unternehmen habe sich einen Startvorteil gegenüber der privaten und staatlichen Konkurrenz verschaffen können. So ist Stratega-Ost seit 2005 auf dem Sportwettenmarkt aktiv und hat über eine einhundertprozentige Tochterfirma, die österreichische Wettcorner GmbH, mittlerweile ein Netz von Ladengeschäften aufgebaut. Damit ist das Unternehmen, das alle gesetzlichen Auflagen erfüllt, für den nun einsetzenden großen Run auf die Sportwetten bestens gerüstet. In Deutschland verfügt Stratega-Ost bereits über 36 Annahmestellen, diese Zahl soll allerdings in den nächsten Wochen noch mehr als verdoppelt werden. Innerhalb von fünf Jahren sollen bundesweit 300 Ladenlokale etabliert sein.
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