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Sozialhilfe statt Förderung bei Legasthenie

Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, sieht die berufliche Integration von Legasthenikern aufgrund fehlender Förderung massiv gefährdet.
(PM) Berlin, 15.10.2009 - Harald Kühn* (26) ist Legastheniker. Er hat seine Kündigung mit der Begründung erhalten, dass seine Lesekompetenz für seine Arbeit nicht ausreiche. Die Arbeitsagentur lehnt die Finanzierung einer Legasthenie-Therapie mit der Begründung ab, dass er als Kind eine Lernbehindertenschule besucht hat und dort schon gefördert worden sei. Auf der Förderschule wurde ihm aber keine ausreichende Förderung zuteil. Dank seiner guten Begabung ist es ihm gelungen, eine Ausbildung abzuschließen. Um seine Qualifikation für den Arbeitsmarkt zu verbessern, besucht Kühn eine Abendschule, um die mittlere Reife nachzuholen. Zusätzlich will er an einer Legasthenie-Förderung teilnehmen, um seine Lesekompetenz und damit seine berufliche Integration abzusichern. Die Arbeitsagentur hat jetzt angedroht, ihm das Arbeitslosengeld zu entziehen, weil er dann nicht mehr für eine Vermittlung zur Verfügung stünde.

Der Fall Kühn ist kein Einzelfall. Marie Dehmel* (28) hat ebenfalls eine Lernbehindertenschule besucht und kann aufgrund mangelhafter Förderung weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung vorweisen. Sie möchte ihren Schulabschluss nachholen und auch eine Ausbildung abschließen, um nicht weiterhin vom Arbeitslosengeld leben zu müssen. Mit einer qualifizierten Legasthenietherapie hätte sie gute Chancen, ihr Handicap in den Griff zu bekommen. Marie Dehmel hat bereits eine qualifizierte Fördereinrichtung gefunden, die ihr aufgrund der finanziell schwierigen Situation einen Sondertarif für die Förderung von 100 € monatlich angeboten hat. Die ARGE Dresden hat ihren Antrag auf Übernahme der Kosten mit folgender Begründung abgelehnt: Die Verbesserung ihrer Lese- und Rechtschreibkompetenz sei Privatsache!

„Diese beiden Fälle zeigen, wie fatal die Situation ist, wenn aufgrund fehlender individueller Förderung Legastheniker schulisch und beruflich vor dem Aus stehen. In den meisten Fällen kann in der Schule wegen fehlender Förderstunden bzw. -kompetenz keine Förderung erfolgen“, bemängelt Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL. „Wenn Schüler nicht individuell gefördert werden, der Schulabschluss fehlt oder die Ausbildung scheitert, ist die berufliche Integration massiv gefährdet. Dass die Arbeitsagenturen dann ebenfalls blockieren, ist nicht nachvollziehbar. Die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch die schulischen Missstände entstehen, sind alarmierend. Umso schlimmer, dass sich nicht nur die Schulen, sondern auch die Arbeitsagenturen, aus der Verantwortung ziehen“, kritisiert Sczygiel.

Von einer Legasthenie sind ca. 5 Prozent aller Menschen betroffen. Es handelt sich bei der Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) um eine neurobiologische Störung, die zu über 50% der Fälle vererbbar ist. Trotz einer guten allgemeinen Begabung kommt es zu starken Beeinträchtigungen beim Schriftspracherwerb, die oftmals bis ins Erwachsenenalter andauern.

Weitere Informationen zum Thema und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

*Name von der Redaktion geändert.

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Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Postfach 11 07
D-30011 Hannover

Telefon: +49 (0) 4193 96 56 02
Fax: +49 (0) 4193 96 93 04
E-Mail: presse@bvl-legasthenie.de
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