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Pressemitteilung

Schiffsfonds werden endlich abgewrackt

Die Auslagerung von Schiffsfonds in eine Bad Bank verzögert ein großes Sterben der Fonds – zum Nachteil der Anleger
(PM) Kiel, 31.07.2012 - Lloyd Fonds will eine Vielzahl seiner Schiffe an eine Bad Bank abgeben. Dahinter verbirgt sich eine Art Auffanggesellschaft, mit der das Hamburger Emissionshaus von geschlossenen Fonds ihre notleidenden Schiffsfinanzierungen abwickeln möchte. Rechtsanwalt Helge Petersen begrüßt diese „späte Einsicht“, warnt jedoch vor Nachteilen für die Privatanleger.

200 geschädigte Anleger betreut alleine der Rechtsanwalt Helge Petersen zu diesem Thema. Diese Anlageart bedeutet für den Anleger häufig, dass er Kommanditist, das heißt Mitgesellschafter des Unternehmens wird. Oftmals sind sich die Anleger darüber oder über die daraus resultierenden Konsequenzen gar nicht bewusst. „Ein ausgeschiedener Anleger wird für fünf Jahre um seine Anlagesumme bangen müssen, denn solange befindet er sich in der sogenannten Nachhaftung als ausgeschiedener Gesellschafter“, so Rechtsanwalt Helge Petersen. Die Anlageart verfügt auch über keine Einlagensicherung, das heißt, soweit der Fonds nicht gegen den Ausfall versichert wurde, droht dem Anleger im Falle der Pleite des Fonds ebenfalls der Totalverlust seines Anteils. Der Anleger stellt meist das Risikokapital, während die finanzierende Bank sich zu 100 Prozent abgesichert hat. Das erklärt, warum der Anleger nur am Risiko, nicht aber an der Substanz beteiligt ist. „Gerade vor diesem Hintergrund sollten Anleger ihren Fonds rechtzeitig von Experten prüfen lassen“, empfiehlt Rechtsanwalt Helge Petersen.

Schiffsfonds wurden von Banken in der Vergangenheit massiv, gerade auch älteren, unbedarften Anlegern, empfohlen. Die dabei gemachten Sicherheits- und Renditeversprechungen stellten sich nicht nur als falsch heraus, sie lenkten auch von den eigentlichen Hauptproblemen der geschlossenen Schiffsfonds ab: Schiffsfonds funktionieren nur in den seltensten Fällen. Auch ohne die Krise hätten die Anleger ihr Geld zu großen Teilen verloren und das begründet die Haftung der Verkäufer der Banken. Inzwischen haben viele große Banken das „sinkende Schiff“ verlassen, während die Anleger weiter bangen müssen. Zuvor hatten die Banken noch systematisch tausende von Anlegern in die schadhafte Produktklasse geleitet.

„Die Auslagerung derartiger Fonds in eine Bad Bank verzögert das große Sterben der Fonds eigentlich nur, es sollte daher schnell gehandelt werden und man sollte einen Rückabwicklungsanspruch der Fonds gegenüber der Bank prüfen lassen.“ Denn die Ansprüche verjähren schnell. „Die Rechnung konnte von Anfang an auch ohne Krise nicht aufgehen und deswegen wird unsere Kanzlei viele Ansprüche durchsetzen und einen verlustfreien Ausstieg ermöglichen. Derzeit bereiten wir eine weitere Klagewelle in dieser Sache vor. In der Vergangenheit konnten eine Vielzahl von „faulen“ Schiffsfonds rückabwickelt werden.

Weitere Informationen unter www.anlage-weg.de
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Die Fachanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen, Kiel wurde 2007 gegründet und ist seit Beginn auf Fälle im Bank- und Kapitalmarktrecht- spezialisiert. Der Fachanwalt Helge Petersen verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf ...
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